Fragebogenaktion: Vermieter erhalten Post

Landratsamt bittet Vermieter bei der Mietwerterhebung im Kreis um Unterstützung

Bad Hersfeld. Wie hoch dürfen Mieten für Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfänger sein? Das untersucht derzeit das Landratsamt und fragt deshalb bei rund 2000 Vermietern im Kreis Hersfeld-Rotenburg die Miethöhen ab. In den nächsten Tagen erhalten daher Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ein Schreiben von Landrat Dr. Michael Koch und Erster Kreisbeigeordneten Elke Künholz.

„Nur bei einer entsprechenden Teilnahmebereitschaft kann eine repräsentative Übersicht der Mietdaten erstellt werden“, betont Sozialdezernentin Künholz. Die Befragung und Auswertung erfolgt anonym, Namen und Adressen müssen nicht angegeben werden, die Teilnahme ist freiwillig. Für die Befragung und Analyse hat der Landkreis das Forschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ beauftragt. Das Unternehmen erstellt einen Mietspiegel, der es ermöglicht, das aktuelle Mietpreisniveau im Kreis wiederzugeben. Um die Kosten für den Kreis gering zu halten, wird die Erhebung im Rahmen einer Vermieterbefragung durchgeführt. Die Daten werden nur für den Mietspiegel verwendet und nach Abschluss der Befragung vernichtet. Ein Rückschluss auf Mieter oder Vermieter ist nicht möglich.

Die Bestimmung angemessener Kosten liegt im Interesse aller Beteiligten. Für Landkreis und Bund wird sichergestellt, dass keine zu hohen Leistungen gewährt werden, was im Interesse aller Steuerzahler liegt. Dass ausreichende Mittel für eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen, kommt den Leistungsbeziehern zugute. Der Landkreis ist verpflichtet, im Leistungsfall die angemessenen Kosten der Unterkunft sowie die Heizkosten zu übernehmen, allerdings nur, wenn Ausstattung, Lage und Bausubstanz der Wohnungen einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen. Weitere Informationen zu der Erhebung geben Franziska Bomm unter 06621 87 – 4108 oder Markus Brehm unter 06621 87- 4100. +++