Das Netzausbauprojekt Fulda-Main-Leitung hat einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Der Bayreuther Netzbetreiber TenneT hat den Antrag auf Bundesfachplanung Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt B bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Nach Vollständigkeitsbestätigung durch die BNetzA kann nun auch für den Abschnitt zwischen den Umspannwerken Dipperz bei Fulda und Bergrheinfeld-West nahe Schweinfurt die Bundesfachplanung beginnen.
Bereits im Mai 2021 wurde der Antrag für den Abschnitt A zwischen den Umspannwerken Mecklar und Dipperz gestellt. Die Bundesfachplanung ist vergleichbar mit einem Raumordnungsverfahren und somit der erste von zwei formellen Genehmigungsschritten, die für den Bau der wichtigen Versorgungs- und Transitleitung durchgeführt werden müssen. Die Notwendigkeit der Verbindung zwischen Osthessen und Unterfranken wurde zu Beginn des Jahres wiederholt von Bundestag und Bundesrat bestätigt.
Noch bevor die Bundesnetzagentur für Abschnitt B das formelle Beteiligungsverfahren durchführt, bietet TenneT politischen Mandatsträgern und der breiten Öffentlichkeit ein umfangreiches Informationsangebot mit Dialogforen und öffentlichen Infomärkten in allen berührten Landkreisen an. Die BNetzA informiert zeitnah über die Möglichkeiten der Beteiligung am formellen Verfahren. Die Antragsunterlagen für den hessischen Abschnitt A zwischen Mecklar und Dipperz wurden bereits im Mai 2021 eingereicht. Die formelle Beteiligung durch die BNetzA fand in Form eines schriftlichen Verfahrens im Sommer statt.
Mit den Antragsunterlagen hat TenneT einen Vorschlagskorridor für einen möglichen Verlauf der Leitung sowie weitere infrage kommende Alternativkorridore vorgelegt. Der Vorschlagskorridor ist zum jetzigen frühen Zeitpunkt der Planung keine Vorfestlegung auf einen Leitungsverlauf, allerdings sieht der Gesetzgeber die Einreichung eines Vorschlags sowie eine Darlegung der infrage kommenden Alternativen bereits für den Antrag auf Bundesfachplanung vor. Alle infrage kommenden Korridore werden im Rahmen der Bundesfachplanung detailliert auf ihre Eignung hin untersucht. Im Ergebnis kann es daher zu einem veränderten Korridorvorschlag kommen.
Ziel der Bundesfachplanung ist es, für beide Planungsabschnitte einen Korridor festzulegen, der sich raumplanerisch und in Hinblick auf die Belange von Mensch und Natur am besten für einen Leitungsverlauf eignet. Erst im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des festgelegten Korridors der grundstücksgenaue und maststandortscharfe Verlauf für die Fulda – Main-Leitung bestimmt. Als verfahrensführende Behörde entscheidet die BNetzA sowohl über den verbindlichen Korridor als auch über den späteren grundstücksgenauen Verlauf.
Mit dem Beginn der Bundesfachplanung startet die BNetzA die formelle Beteiligung der Kommunen, Behörden, Vereinigungen und der interessierten Öffentlichkeit. Im Rahmen der Beteiligung können Hinweise und Informationen zu den Antragsunterlagen und den eingereichten Korridoren eingebracht werden, auf deren Basis der Untersuchungsrahmen für die weitere Bundesfachplanung festlegt wird. Damit bestimmt die BNetzA, welche vertiefenden Untersuchungen TenneT im weiteren Verfahren vornehmen muss.
TenneT hatte seit 2020 die interessierte Öffentlichkeit, politische Mandatsträger sowie die Träger öffentlicher Belange informell an der Erstellung der Korridore beteiligt und planungsrelevante Hinweise einfließen lassen. Dieses Informationsangebot wird mit Antrag auf Bundesfachplanung fortgesetzt. Hierzu lädt TenneT alle interessierten Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger im Oktober und November zu Informationsveranstaltungen für den Abschnitt B ein. Hierbei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Inhalte der Antragsunterlagen, die Korridore und die Beteiligungsmöglichkeiten während der formellen Beteiligung informiert. +++ pm