Forderung: Polizei-Software „HessenData“ abschaffen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die hessische Regelung zum Einsatz der Datenanalyse-Software „Hessendata“ für verfassungswidrig erklärt. Der entsprechende Passus im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) begrenze die Art und den Umfang der Daten, die von der Software ausgewertet werden, nicht im erforderlichen Umfang, so das Gericht. Beim Einsatz von Hessendata könnten deshalb auch Daten von Unbeteiligten, die keiner Straftat verdächtig seien, in den Analyseprozess einbezogen werden. Dieses Vorgehen verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BVerfG hat dem Land Hessen eine Frist bis zum 30. September dieses Jahres eingeräumt, um eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu in Wiesbaden: „Die hessische Landesregierung macht den vorsätzlichen Verstoß gegen die Verfassung zu ihrem Markenzeichen. Entweder ist Schwarzgrün einfach unfähig, verfassungskonforme Gesetze zu formulieren – oder es ist der Landesregierung gleichgültig, welche verfassungsrechtlichen Grenzen in unserem Land gelten. Der Einsatz von ‚Hessendata‘ in seiner derzeitigen Form war ein neuerlicher Verfassungsbruch mit Ansage. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, aber auch eine Reihe von namhaften Juristen haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, riesige Mengen an personenbezogenen Daten von einer Polizei-Software analysieren zu lassen, die nicht zwischen den Daten von Verdächtigen und den Daten von Unbeteiligten unterscheidet. Aber der verantwortliche CDU-Innenminister hat alle Einwände beiseite gewischt – und sich heute die angemessene juristische Ohrfeige dafür abgeholt. Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts fügt sich ‚Hessendata‘ nahtlos in die Reihe des gesetzgeberischen Versagens dieser Landesregierung ein: Vom verfassungswidrigen Corona-Sondervermögen über die verfassungswidrige Beamtenbesoldung und das verfassungsrechtlich fragwürdige Konstrukt der neuen hessischen Polizeihochschule bis hin zur zweifelhaften Inflation der politischen Beamten in den hessischen Sicherheitsbehörden – in der Gesetzgebung von Schwarzgrün paart sich politische Arroganz mit verfassungsrechtlicher Ignoranz. So kann und darf sich eine Landesregierung nicht verhalten. Ich erwarte vom hessischen Innenminister, dass er seine Restlaufzeit im Amt nutzt, um mit Blick auf den Einsatz von ‚Hessendata‘ eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die den Maßstäben des Grundgesetzes gerecht wird. Dass er sich – was eigentlich nötig wäre – öffentlich dafür entschuldigt, schon wieder die Verfassung gebrochen zu haben, steht aber vermutlich nicht zu erwarten.“

Junge Liberale Hessen fordern vollständige Abschaffung

Bereits seit 2017 kam diese Software bei der hessischen Polizei regelmäßig zum Einsatz. Mit „HessenData“ ist es möglich verschiedene Informationen aus Datenbanken miteinander zu vergleichen und so Querverbindungen zu finden, mit dem Ziel kriminelle Täter zu erkennen, bevor sie eine Straftat begehen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass der Einsatz der Software in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Die Software kommt aktuell bei unverhältnismäßig vielen Anlässen zum Einsatz und ermöglicht Polizistinnen und Polizisten Zugriff auf sensible Daten. In einigen dieser Datenbanken befinden sich ebenfalls sensible Informationen über Opfer und Zeugen. „Wenn die Polizei ihrer Arbeit in angemessener Weise nachgehen soll, ist sie selbstverständlich auf Informationen und auf unterschiedliche persönliche Daten angewiesen. Gleichzeitig stellt das Sammeln dieser sensiblen Daten immer auch einen Eingriff in die persönlichen Rechte dar!“, so Jorias Bach, der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Hessen. Mit der „HessenData“- Software ermögliche die schwarz-grüne Regierung in Hessen nun einen weitaus größeren Eingriff in die persönlichen Rechte. Die Jungen Liberalen Hessen stehen diesem Eindringen in die Privatsphäre sehr kritisch gegenüber. Betroffene verlieren den Überblick, welche sensiblen Daten über sie von wem zu welchem Zweck genutzt werden und Unbeteiligte können ohne Verdacht ins Visier der Polizei geraten. Die Junge Liberalen Hessen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, es war genau richtig strengere Vorgaben zu beschließen“, so Bach. „Allerdings reicht das noch nicht aus. Wir fordern, dass zukünftig weder „HessenData“ noch eine vergleichbare Software in Hessen zum Einsatz kommt. Zuerst muss Klarheit in Hinblick auf die Datenschutzlage geschaffen werden, bevor eine Palantir-Software bei der Polizei zum Einsatz kommt“, schließt Bach ab. +++


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