Flurbereinigungsverfahren Abtsroda nach 28 Jahren abgeschlossen

Poppenhausen. Mit Beschluss vom 24.11.1984 wurde das Flurbereinigungsverfahren Abtsroda begonnen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte im Zeitraum von 1990 bis 2014. In diesem Zeitraum arbeiteten Flurbereinigungsbehörde, Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde Poppenhausen konstruktiv zusammen. Der Teilnehmergemeinschaft gehörten Dieter Leitschuh als Vorsitzender und Alfred Heller, Josef Leitschuh, Norbert Heil und Waldemar Schiebelhut an, der den verstorbenen Alois Bott ersetzte.

Die Zielsetzung dieses Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetzes ergab sich aus der Begründung des Flurbereinigungsbeschlusses vom 24.11.1986 wie folgt: Die Durchführung einer Flurbereinigung war erforderlich, um  eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu erreichen und notwendige Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Landschaftsschutzgebiet und Fremdenverkehrsgebiet zu ermöglichen.

Geplanter und realisierter Maßnahmenschwerpunkt war insoweit der Ausbau von landwirtschaftlichen Haupt- und Wirtschaftswegen; gemäß Ausführungsplan und Kostenvoranschlag wurden mehr als 20 Wegestücke mit einer Gesamtlänge von mehr als sechseinhalb Kilometern Bindemitteln befestigt; 28 Wegestücke wurden auf einer Gesamtlänge von etwa siebzehneinhalb Kilometern als Schotterwege ausgebaut. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Kreuzungsbauwerke, Wegeseitengräben) wurden im erforderlichen Umfang ausgeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt war in der Ausführung umfangreicher landbautechnischer Maßnahmen. Mit der Errichtung von Viehtränken und Weidezäunen konnte der akut drohenden Nutzungsaufgabe und der damit verbundenen Gefahr der Verbuschung von Flächen im „Land der offenen Fernen“ entscheidend entgegen gewirkt werden. Durch den Flurbereinigungsplan wurden umfangreiche landschaftsgestaltende Anlagen ausgewiesen. Dabei wurden besonders im Bereich einiger Fließgewässer Uferbiotope als Sukzessionsflächen mit (initialen) Gehölzpflanzungen gestaltet. Der ländliche Grundbesitz wurde mit den Zielen „Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft“ und „Bereitstellung von Flächen für Landschaftspflege und Naturschutz“ neu geordnet.

Die Verfahrensziele wurden vollständig erreicht; der Verfahrenserfolg ist gegeben. Die bearbeitete Fläche umfasste 855 ha. Die genehmigten Ausführungskosten betrugen 1.456.000 Euro. Davon betrug der öffentliche Zuschuss 1.187.641 Euro. Die Zuschuss-Quote betrug knapp 90 %. Auf die Gemeinde Poppenhausen entfiel ein Eigenanteil von 90.000 Euro. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft ist mit 10 % angegeben. Alle Beteiligten dankten für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit und zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. Die lange Verfahrensdauer ist insbesondere darin begründet, weil in der Gemeinde im betreffenden Zeitraum ebenso ein Flurbereinigungsverfahren in Poppenhausen (1986-2004) und noch weitere sog. „Kleinflurbereinigungsverfahren“ in Altenweiher (1995-2000), Kohlstöcken (1998-2009), Lahmenhof (1996-2006), Unterebersberg (1998-2008), Eichenwinden (1998-2007), Hohensteg (1998-2008), Untere Steinwand (1998-2009) und Guckaisee (2000-2015) vom Amt für Bodenmanagement, Fachbereich Flurbereinigung u. Flurneuordnung durchführt wurden. Damit profitierten im weit verzweigten Gemeindegebiet die bedeutendsten landwirtschaftlichen Siedlungs- und Wirtschaftsbereiche, Natur und Landschaft von dem Landesförderprogramm der Flurbereinigung.+++ fuldainfo | M.H.