Fluglärm – Simmler fordert „nennenswerte mutige Taten“ von Fraport

„Fluglärm muss grundsätzlich teurer werden“

Flughafen

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler begrüßt die Ankündigung des Flughafenbetreibers Fraport, die Lärmentgelte für Flüge in der Nacht anzuheben. Den Worten sollten aber auch „nennenswerte mutige Taten“ folgen, fordert die Umweltdezernentin. „Es ist eine Forderung, die in der lärmbelasteten Rhein-Main-Region schon länger erhoben wird: Unpünktlichkeit und Lautstärke müssen stärker als bisher sanktioniert werden. Die Dringlichkeit wird gerade jetzt in der Urlaubszeit überdeutlich, wenn aus verschiedenen Gründen wieder vermehrt Flugzeuge innerhalb der Mediationsnacht zwischen 23 und 5 Uhr und auch in den Nachtrandstunden verstärkt Frankfurt anfliegen oder von dort abheben“, so Simmler.

Mit großer Mehrheit hatte der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises im August vergangenen Jahres in einem Beschluss bereits kritisiert, dass die Fraport zunächst nicht vorhatte, an den Flughafen-Entgelten zu rütteln. „Wenn es sich für eine Airline wirtschaftlich leicht verschmerzen lässt, erst am späten Abend in Frankfurt zu landen, dann laufen viele Vorstöße für eine Lärmentlastung am Abend und in der Nacht fehl. Es geht nicht um eine Gängelung der Luftfahrtunternehmen, sondern um einen wirksamen Hebel, Fluglärm in der Nacht und den frühen Morgenstunden zu bekämpfen“, urteilt die Erste Kreisbeigeordnete.

Der Vorstand der Fluglärmkommission hatte in der vergangenen Woche bereits „vor dem Eindruck der mit dem Sommerflugplan wieder zunehmenden Verspätungsflüge in der Nacht und der hierdurch bereits im vergangenen Jahr ausgelösten erheblichen zusätzlichen Belastungen der Bevölkerung“ Forderungen zur Anpassung der Flughafenentgelte erhoben. Fraport hatte vor wenigen Tagen mit der Ankündigung reagiert, für das kommende Jahr einen neuen Entgeltantrag beim hessischen Verkehrsministerium zu stellen.

Die Forderungen der Fluglärmkommission laufen unter anderem darauf hinaus, die Lärmzuschläge in der Mediationsnacht um mindestens 350 bis 500 Prozent anzuheben und auch die Lärmentgelte in den Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 sowie zwischen 5 und 6 Uhr deutlich anzuheben. Nach der bestehenden Entgeltordnung werden am Flughafen Frankfurt in der Mediationsnacht Zuschläge auf die Lärmentgelte von 200 Prozent erhoben, deutlich weniger als an anderen Luftdrehkreuzen in Mitteleuropa. Auch die Lärmzuschläge in den Nachtrandstunden sollten von deutlich angehoben werden, um die schützenswerte „gesetzliche Nacht“ weniger attraktiv für Flugbewegungen zu machen.

„Wenn die Fraport im Verbund mit dem Land Hessen die Entgelte selbst überarbeiten will, ist das ein begrüßenswerter Ansatz. Sie muss diese Gelegenheit dann aber auch nutzen, Lärm grundsätzlich zu verteuern, und das aus einem aktuellen Grund. Mit der Eröffnung von Terminal 3 ist in den nächsten Jahren mit einer Zunahme an Flugbewegungen gerade auch durch Billigflieger zu rechnen. Die Kosten für das Low-Cost-Angebot darf aber nicht die Region tragen. Der bessere Lärmschutz für die Rhein-Main-Region ist dabei im Interesse der Fraport, es geht schließlich um die Akzeptanz des Flughafens“, so Simmler. Sie blickt vor allem mit Sorge auf das weiter laufende Anreizprogramm der Fraport AG, mit dem neue Fluglinien mit niedrigen Preisen nach Frankfurt gelockt werden sollen. Gerade Billigflug-Airlines seien darauf angesprungen. „Sie waren letztes Jahr in großer Zahl für Verspätungsflüge verantwortlich, sie werden die Folgen aber kaum zu spüren bekommen. Das kann nicht so bleiben.“

Die Erste Kreisbeigeordnete erinnert insbesondere an die Forderung der Fluglärmkommission, den Anteil der Lärmentgelte – als Teil des Gesamtentgelts einer Fluglinie am Flughafen – von derzeit rund 14 Prozent schrittweise deutlich zu erhöhen. Um der Nutzung lärmarmer Flugzeuge am Flughafen Frankfurt deutlich größeres Gewicht als bisher zu verleihen und hierdurch die beabsichtigte Lenkungswirkung auch Realität werden zu lassen, solle der lärmabhängige Entgeltanteil ab dem Jahr 2020 stufenweise angehoben werden und nach spätestens fünf Jahren einen Anteil von mindestens 30 Prozent an den Gesamtentgelten erreichen. +++