Flughafenstreiks gestartet – Zehntausende Passagiere betroffen

VZBV: Flugpassagiere dürfen nicht auf Schaden sitzen bleiben

In der Nacht zum Dienstag haben an mehreren deutschen Flughäfen die angekündigten Warnstreiks des Sicherheitspersonals begonnen. Zunächst legten die Angestellten um Mitternacht an den Flughäfen in Hannover, Bremen und Hamburg ihre Arbeit nieder. Später folgten auch Frankfurt am Main, München, Halle/Leipzig, Dresden und Erfurt. Nach Angaben des Flughafenverbandes ADV sind von den Streiks des Sicherheitspersonals deutschlandweit etwa 220.000 Passagiere betroffen. Auf der Internetseite des Flughafens Frankfurt hieß es, dass Fluggäste, die ab Frankfurt reisen, werden während der gesamten Streikdauer bis etwa 20 Uhr keine Möglichkeit hätten, ihren Flug zu erreichen. In Hamburg wurden etwa zwei Drittel der Abflüge gestrichen. Die Flughäfen Leipzig/Halle, Bremen, Hannover und München teilten mit, das Fluggäste mit längeren Wartezeiten und Flugausfällen rechnen müssten. Grund für die Warnstreiks sind höhere Lohnforderungen. Die Gewerkschaft Verdi fordert bundesweit für alle Beschäftigten des Flughafen-Sicherheitspersonals einen Stundenlohn von 20 Euro. Eine neue Tarifrunde ist für den 23. Januar angesetzt.

VZBV: Flugpassagiere dürfen nicht auf Schaden sitzen bleiben

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht die Airlines trotz der Warnstreiks an großen deutschen Flughäfen an diesem Dienstag in der Pflicht, betroffenen Passagiere angemessen zu entschädigen. „Fluggesellschaften müssen alles tun, damit Fluggäste ihr Ziel trotz Streiks erreichen“, sagte Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim VZBV, dem „Handelsblatt“. „Wer von der Airline keine passende Alternative angeboten bekommt, darf nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.“ Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigungen gibt es daher nicht. Verbraucherschützerin Jungbluth riet Verbrauchern, ihre Ansprüche nach den Fluggastrec  hten trotzdem geltend zu machen. „Denn ob jeder Streik als außergewöhnlicher Umstand durchgeht, ist umstritten wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu wilden Streiks gezeigt hat“, sagte sie. Betroffene sollten daher „möglichst lückenlos den Fall dokumentieren“ und sich zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP) wenden. +++