Flüchtlingsunterkünfte – Landkreis Fulda hat Mindestmietverpflichtungen von 23 Millionen

Kommunalaufsicht eingeschaltet um Antworten zubekommen

Fulda. Auf eine Anfrage der Linken.Offenen Liste über die Höhe der eingegangen Mietverpflichtungen für Flüchtlingsunterkünfte teilte der Landkreis Fulda nun mit, dass man finanzielle Verpflichtungen von mindestens 23 Millionen Euro bis zum Jahre 2025 eingegangen ist. Diese Miete muss der Landkreis zahlen auch wenn keine Belegung stattfindet. Der Landkreis verweist in seiner Antwort auf „verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte“ die problemlos in Wohnungen umgewidmet werden können hin. Die Linke.Offene Liste sieht dennoch erhebliche finanzielle Risiken für den Landkreis und wirft Landrat Woide eine Verharmlosung der Situation vor. Statt die von ihr klar formulierten Fragen zu beantworten, kommen oft nur pauschale und in die Irre führende Aussagen. Auch der Hinweis, dass der Bund gegenwärtig die damit verbundenen Aufwendungen finanziert verschweigt die Problematik, dass bei zurückgehenden Flüchtlingsbelegungen der Landkreis allein auf den eingegangen Mietverpflichtungen sitzen bleibt. Die bereits im Juni gestellten konkreten Fragen welche Mietverpflichtungen für welchen Zeitraum und welche Unterkunft eingegangen wurden sind bis heute nicht beantwortet. Die Linke.Offene Liste wird nun die obere Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium einschalten um den Landrat zur Beantwortung Fragen und zur umfassenden Aufklärung aufzufordern.“ +++ | pm