Flüchtlinge: Ex-Verfassungsrichter gegen Beschlagnahme privater Immobilien

Haus1

Berlin. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußert sich sehr skeptisch zur Beschlagnahme privater Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen und Zuwanderern. Solche Maßnahmen könnten als "sicherheitsrechtlicher Notstand" gerechtfertigt sein, wenn also eine "gegenwärtige erhebliche Gefahr" für die Flüchtlinge vorliege, schreibt Papier in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt".

"Als allgemeine und dauerhafte Lösung einer allgemeinen Überlastung staatlicher und kommunaler Unterbringungseinrichtungen können sie nicht in Betracht kommen." Um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen, greifen Kommunen zu drastischen Maßnahmen: Beschlagnahmungen, die Vergabe von Sozialwohnungen für Flüchtlinge und Mieterkündigungen durch Kommunen wegen Eigenbedarf. Der Speyrer Verwaltungsrechtler Joachim Wieland hält vor allem letzteres für ungesetzlich. "Ich sehe keine Konstellation, in der Mietern einer städtischen Wohnung gekündigt werden dürfte, weil dort Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Die Ordnungsbehörde darf nicht neue Obdachlosigkeit schaffen, um alte zu beseitigen", sagte Wieland der Zeitung. +++ fuldainfo

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3 Kommentare

  1. Angenommen es kommen in diesem Jahr wirklich ca. 1,5 Mio Flüchtlinge zu uns, und angenommen ca. 30% der Asylanträge werden abgelehnt.

    Dann haben wir hier ca. 500000 Menschen die sich mit allen Mitteln gegen eine Abschiebung wehren werden, ich halte es nicht für unmöglich das in einigen Teilen Deutschlands der Notstand
    ausgerufen wird.

    Ich befürchte der CIA-Chef Michael Hayden hat mit seiner Prognose nicht ganz unrecht!

  2. Der Flüchtlingszustrom wird einige Jahre anhalten. Wenn wir jetzt schon die Dinge nicht in den Griff bekommen, wie sieht das erst in ein paar Jahren aus? Folgen dann etwa Notstandsgesetze?

  3. Folgt als nächstes die Enteignung ?
    Ich weiß nämlich wie Imobilien aussehen nachdem sie von Zuwanderern bewohnt waren, die dann später ausgezogen sind, da war in vielen Häusern eine total-Entkernung notwendig.
    Aber was stört es den Beamten wenn er nicht für seine Anordnungen haften muß.
    Erst wenn sie für den Schaden aufkommen müssen werden sie vielleicht merken was sie für einen Schwachsinn angerichtet haben.
    Die Zeit wird es uns später zeigen, aber dann könnte schon alles zu spät sein.

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