Flexible Lösungen für Eltern gesucht

Kultusministerien haben offenbar keine Notfallpläne

In der Kita

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Arbeitgeber aufgefordert, Arbeitnehmern bei der Kinderbetreuung entgegenzukommen. „Von den Arbeitgebern muss erwartet werden, dass sie in einer solchen Krisensituation mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexible Lösungen finden“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Welt“. Das bestehende Recht in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sehe vor, „dass unter bestimmten Umständen Eltern wegen einer Krankheit oder Betreuungsnotwendigkeit ihres Kindes vorübergehend der Arbeit fernbleiben dürfen“.

Landsberg plädierte für Regelungen auf Länderebene: „Es wäre sicher hilfreich, wenn die zuständigen Landesbehörden entsprechende Absprachen mit den Arbeitgeberverbänden anstreben würden.“ „Auch die Kommunen sind sowohl in ihrer Funktion als Träger von Schulen und Kindergärten aber auch als Arbeitgeber gefordert, entsprechende flexible Lösungen zu entwickeln“, sagte Landsberg weiter. Große Krisen erforderten „gemeinsame, flexible Antworten, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Zukunft zu sichern“. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands kritisierte das uneinheitliche Vorgehen der Kultusminister. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Zeitpunkt für die Schließungen nicht überall identisch ist“, sagte Heinz-Peter Meidinger der Zeitung.

Bedenklich sei zudem, dass die Kultusministerien offenbar keine Notfallpläne für Krisen wie diese erstellt hätten. Die Digitalisierung der Schulen sei „leider längst noch nicht so weit, dass wir auf diese Lage vorbereitet gewesen wären“, sagte Meidinger weiter. „Wenn am Ende zehn Prozent des in den nächsten Wochen eigentlich anfallenden Stoffs vermittelt werden, kann man schon froh sein.“ FDP-Fraktionsvize Katja Suding plädierte für strikte Vorgaben bei den Betreuungsangeboten, die nun für Kinder zur Verfügung gestellt werden sollen. „Es muss sichergestellt sein, dass in diesen Not-Einrichtungen besonders strenge Regeln  des Gesundheitsschutzes gelten“, sagte sie der „Welt“. Es brauche „beispielsweise sehr kleine Betreuungsgruppen, große räumliche Trennung zwischen den Gruppen, keine gemeinsame Nutzung von Gemeinschaftsräumen, besondere Hygienemaßnamen“. +++