Hessen stärkt seine Kommunen im ländlichen Raum: Mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich, der ab 2026 in Kraft tritt, wird der finanzielle Zuschlag für strukturell benachteiligte Gemeinden deutlich erhöht. Der Landtag hat beschlossen, den sogenannten Ergänzungsansatz für Zersiedelung mindestens zu verdoppeln. Damit soll die besondere Belastung ländlicher Kommunen – etwa durch längere Wege, größere Einsatzflächen für die Feuerwehr und höhere Kosten für Infrastruktur und Daseinsvorsorge – künftig stärker berücksichtigt werden.
Sebastian Müller, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Fulda II und Fachsprecher für Kommunalfinanzen sowie ländlichen Raum, bezeichnete die Reform als „starkes Bekenntnis zum ländlichen Raum“. Man schaffe finanzielle Ausgleichsmechanismen, die der Realität in den Dörfern gerecht würden, betonte er und verwies auf die zusätzlichen Herausforderungen kleinerer Kommunen.
Künftig wird nicht mehr der Landesentwicklungsplan darüber entscheiden, ob eine Kommune als ländlich gilt, sondern der sogenannte Siedlungsindex. Dieser gibt an, wie verstreut eine Gemeinde besiedelt ist. Je höher der Index, desto schwieriger und kostenintensiver ist es für die Kommune, Aufgaben wie Kinderbetreuung, Müllentsorgung oder Feuerwehrleistungen effizient zu organisieren. Während in dicht besiedelten Städten der Wert typischerweise unter 0,5 liegt, erreichen ländliche Gemeinden deutlich höhere Werte.
Ab 2026 werden Gemeinden je nach Zersiedelungsgrad einen Zuschlag von 6, 7 oder 8 Prozent auf die Einwohnerzahl erhalten. Damit wird der bisherige Zuschlag von 3 Prozent mindestens verdoppelt. Gemeinden mit einem Siedlungsindex ab 0,5 profitieren künftig von einem Plus von 6 Prozent, ab 0,7 gibt es 7 Prozent und ab 0,9 schließlich 8 Prozent. Dieser Mechanismus der „Einwohnerveredelung“ führt dazu, dass Kommunen mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten, ohne dass ihre reale Einwohnerzahl steigt.
Die Neuregelung sorgt zudem dafür, dass Kommunen wie Petersberg, Eichenzell, Neuhof und Flieden wieder als ländlicher Raum eingestuft und entsprechend gefördert werden. Eine Übergangsregelung gilt für einzelne Orte wie Bad Salzschlirf, die ihren bisherigen Zuschlag aus Besitzstandsgründen behalten.
Müller unterstrich die Bedeutung der Reform: „Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nicht durch Lippenbekenntnisse, sondern durch passgenaue Lösungen. Der neue Finanzausgleich setzt genau da an – und verbessert damit die finanzielle Ausstattung in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten.“
Der kommunale Finanzausgleich regelt die Verteilung von Landesmitteln an Städte, Gemeinden und Landkreise. Neben der Einwohnerzahl fließen künftig verstärkt strukturelle Merkmale wie Bevölkerungsentwicklung, der Anteil junger Kinder sowie die Siedlungsstruktur in die Berechnung ein. Mit der Reform soll eine gerechtere Finanzierung erreicht werden, die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort Rechnung trägt.
Wie hoch die Verbesserungen für die Kommunen im Landkreis Fulda im Einzelnen ausfallen, lässt sich erst 2026 genau beziffern. Klar ist jedoch, dass zahlreiche Orte im Landkreis profitieren: So weisen beispielsweise Gersfeld (0,7705), Tann (0,7562), Dipperz (0,7118) und Nüsttal (0,8310) hohe Siedlungsindex-Werte auf und erhalten Zuschläge zwischen 6 und 7 Prozent. Auch Gemeinden wie Petersberg (0,5151), Eichenzell (0,5167) und Neuhof (0,6340) profitieren mit Zuschlägen von 6 Prozent. Städte wie Fulda (0,3849) und Künzell (0,4641) bleiben aufgrund ihrer Einstufung als verdichteter Raum ohne Zuschlag.
Mit der Reform setzt die Landespolitik ein deutliches Signal zugunsten gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land – ein Schritt, der insbesondere im ländlich geprägten Landkreis Fulda spürbare Wirkung entfalten soll. +++

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