Finanzielle Unterstützung für den Bau von Sportstätten

Anmeldeschluss naht: Vereine, die für ihren Sportstättenbau Fördermittel des Landes Hessen beantragen möchten, müssen das bis zum 18. Juli 2025 beim Landkreis Fulda anmelden. Berechtigt sind alle Vereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind. Die Aufwendungen für Neubau, Sanierung oder Modernisierung des Vereinsheims oder Sportstätten sollen 250.000 Euro übersteigen.

Mit dem Programm „Vereinseigener Sportstättenbau“ fördert das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege größere Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten und Eigenleistungen von mindestens 250.000 Euro.
Konkret bezuschusst werden der Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau, der Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Voraussetzung einer Förderung ist, dass eine realistische Umsetzung und Beantragung im Jahr 2026 möglich ist.

Vereine, die ihre Projekte anmelden möchten, müssen dies über den Landkreis Fulda tun, der wiederum bis zum Stichtag 1. Oktober dem Ministerium Maßnahmen vorschlagen muss. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel des Landes werden meist nur einzelne Vereine mit ihren Vorhaben im Folgejahr zu einer Antragstellung aufgefordert. Deshalb erstellen die Landkreise ein Ranking der Maßnahmen. Im Landkreis Fulda erfolgt das durch den Fachausschuss Sport.

Um eine entsprechende Abstimmung vornehmen zu können, sind alle Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind und ihren Sitz im Landkreis Fulda (ohne die Stadt Fulda) haben, aufgerufen, entsprechende Vorhaben, die in den kommenden zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen, zu melden. Die Ausführung der Maßnahme darf weder beauftragt noch begonnen sein.

Für die Meldung an den Landkreis Fulda stehen Informationen und Formulare auf der Webseite des Ministeriums zum Download bereit – und zwar auf www.familie.hessen.de (unter dem Suchbegriff Programm vereinseigener Sportstättenbau).

Die Meldung an den Landkreis muss per E-Mail bis zum 18. Juli 2025 an die Adresse: vereinslotse@landkreis-fulda.de erfolgen und soll unter anderem folgende Infos enthalten: Name des Vereins, Art und Begründung der Maßnahme, Gesamtkosten, Finanzierungs- und Bauzeitenplan.
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