Fehling: Antrag der SPD zum Verkehrskonzept geht ins Leere

Affront gegen die Verwaltung

Bürgermeister Thomas Fehling
Bürgermeister Thomas Fehling

In der lokalen Presse hat die SPD-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung am 7. März einen Antrag gestellt, ein Verkehrskonzept und einen Verkehrsentwicklungsplan für Bad Hersfeld erarbeiten zu lassen. Dazu äußert sich jetzt Bürgermeister Thomas Fehling. „Die Ausarbeitung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes und die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes auf der Basis von Experten-Gutachten ist in dem von der SPD geforderten erheblichen Umfang ohne zusätzliche personelle und finanzielle Mittel nicht realisierbar.

Der geplante Auftrag an den Magistrat geht ins Leere, da das Gremium gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die laufende Verwaltung der Stadt nur im Rahmen der bereitgestellten Mittel besorgt. Ohne entsprechende Mittelbereitstellung und/oder der Schaffung zusätzlicher Stellen im Stellenplan können demnach die beantragten Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Warum in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019, die kaum acht Wochen her sind, die SPD nicht entsprechende Anforderungen und Vorschläge eingebracht hat, ist ihr Geheimnis. Auch im jetzt vorgelegten Antrag wird auf einen Vorschlag zur Deckung der zwangsläufig zu erwartenden, beträchtlichen Kosten kein einziges Wort verschwendet.

Im Übrigen sind auch über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen laut § 100 Abs. 1 HGO nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Im vorliegenden Fall ist kein Grund dafür ersichtlich, weshalb mit der Maßnahme nicht so lange gewartet werden könnte, bis entsprechende Mittel im Haushaltsplan (für 2020) veranschlagt sind. Lange Rede, kurzer Sinn: Sollte die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zustimmen, müsste ich nach § 63 Abs. 1 HGO wegen Verletzung des Rechts widersprechen. Als erfahrene Stadtpolitiker, die zum Teil schon seit Jahrzehnten aktiv sind, wissen die Damen und Herren der SPD doch ganz genau, dass der Antrag aus sachlichen Gründen unzulässig ist.

Abgesehen von dem „handwerklichen“ Defizit, das schon bemerkenswert ist, ist auch der Zeitpunkt mehr als diskutabel. Ein solcher Antrag, in der momentan angespannten Situation der gesamten Stadtverwaltung vor dem Hessentag, verstehe ich als Affront gegen die Verwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht zum ersten Mal bezieht sich die Fürsorge der SPD wohl weniger auf die VerwaltungsmitarbeiterInnen, sondern vielmehr auf das eigene politische Kalkül – nämlich mittels solcher Anträge „Erster!“ rufen zu können und vielleicht politischen Honig zu saugen.“ +++