FDP und Grüne warnen Kramp-Karrenbauer vor Beförderung von Personal

Es geht offenbar um 117 Dienstposten

Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU)

FDP und Grüne werfen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vor, jetzt noch Personalentscheidungen zu treffen, die eine künftige Bundesregierung binden würden. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf einen Brief an Kramp-Karrenbauer. „Wir möchten Sie nachdrücklich auffordern sicherzustellen, dass nunmehr in Ihrem Geschäftsbereich keine organisatorisch strukturellen Entscheidungen getroffen werden, bis eine neue Bundesregierung im Amt sein wird“, heißt es.

Das Schreiben ist auf den 4. Oktober datiert und von den Verteidigungspolitikern Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Tobias Lindner (Grüne) unterzeichnet. „Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass ebenfalls ab jetzt keine Personalentscheidungen auf der Ebene B3 und höher getroffen werden. Zudem gehen wir davon aus, dass dahingehend auch keine Kabinettsbefassungen mehr vorgesehen werden.“ Personalien ab dieser Besoldungsstufe müssen vom Kabinett, das sich an diesem Mittwoch trifft, bestätigt werden. Laut einer Besetzungsliste sind allein in den Abteilungen, Unterabteilungen und Referaten des Ministerium 31 Personalentscheidungen getroffen worden, die zwischen Juni 2021 und April 2022 wirksam wurden oder werden sollen. Bezieht man die nachgeordneten Behörden ein, geht es um 117 Dienstposten.

Strack-Zimmermann nimmt auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in die Pflicht, derlei Personalentscheidungen im Kabinett zu unterbinden. „Ich gehe mal davon aus, dass der Finanzminister, der gerne Bundeskanzler werden möchte, nicht im Vorfeld eines sich noch zu konstituierenden Parlamentes die Pläne der Ministerin im Kabinett mal eben so durchwinkt“, sagte die FDP-Politikerin. „Der Respekt vor der zukünftigen Bundesregierung gebietet es, dieses zu unterlassen.“ Das Ministerium teilte mit, man habe den Brief „zur Kenntnis genommen“. Ernennungen der Besoldungsgruppe B werde es ohne Kabinettsbefassung nicht geben, es habe sie auch nicht gegeben. Außer dem heißt es, „die im Brief erwähnte Staatspraxis der Vermeidung einer Bindungswirkung für die Nachfolgeregierung“ interpretiere man so, dass sie sich auf „die Zeit einer geschäftsführenden Bundesregierung ab dem 26. Oktober 2021“ beziehe. Für diesen Zeitraum werde sie „von der gesamten Bundesregierung beachtet werden“. +++