FDP-Politiker: Das ZDF kann privatisiert werden

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Düsseldorf. Der Vize-Vorsitzende der FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Ralf Witzel, hat sich für eine deutliche Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen. „Die Grundversorgung sollten die regional und in den Ländern verankerten Sender übernehmen. Das ZDF als zweites öffentlich-rechtliches Parallelangebot kann dann privatisiert werden“, sagte Witzel am Freitag dem „Handelsblatt“.

Der FDP-Politiker, der auch im WDR-Rundfunkrat sitzt, betonte, dass sich die gebührenfinanzierten Sender auf ihre Kernaufgabe, insbesondere den Bildungsauftrag, konzentrieren müssten. Die Expansion der letzten Jahre sei vor diesem Hintergrund „kostspielig und falsch“ gewesen, so Witzel. Die Rundfunkanstalten hätten vielmehr einen „besonderen Programmauftrag“ zu erfüllen und müssten daher „vor allem wertvolle Angebote unterbreiten, die im Quotenkampf sonst nicht bestehen“. Ein ausschließlich aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanzierter Staatssender, wie ihn die AfD anstrebt, kommt für Witzel nicht in Frage, da ein solcher Sender, wie er sagt, „zu stark in die Abhängigkeit von politischen Mehrheiten gerät“.

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für „private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird“. Demnach müssen alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen – auch wenn sie keinen Fernseher oder nur ein Radio besitzen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können“, erklärte dazu Tabea Rößner, Sprecherin der Grünen für Medien. „Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet.“ +++ fuldainfo