FDP Petersberg begrüßt Entscheidung zur Sterbehilfe

Gesetz habe zur starken Verunsicherung der Ärzte geführt

Am 26. Februar hat das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz seines Präsidenten Andreas Voßkuhle den Paragraphen 217 StGB mit der Begründung – es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – für nichtig erklärt. Die FDP Petersberg begrüßt diese Entscheidung – sie stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Bürger auch in der schwierigen Situation des zu Ende gehenden Lebens.

Unter Beteiligung des Fuldaer CDU-Abgeordneten Michael Brand war 2015 das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ eingeführt worden – wobei „geschäftsmäßig“ im juristischen Sinne nicht „gewerblich“, sondern „auf Wiederholung angelegt“ bedeutet.

Dies führte zu einer starken Verunsicherung der Ärzte (gerade auch im Bereich der Palliativmedizin), die Patienten in der letzten Lebensphase – besonders auch bei unheilbaren Erkrankungen – betreuten. Weiterhin führte diese Situation zu einer grundsätzlichen Ablehnung von Anträgen auf Sterbehilfe (über 100 Fälle) seitens des Gesundheitsministeriums, bzw. des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, und zur Verweigerung des Zugangs zu Medikamenten zur Selbsttötung auch in Extremfällen.

Diese aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgericht schafft nun Klarheit – und Sicherheit für Ärzte und Patienten; weiterhin weist dieses Urteil auch die Politik (und Politiker) zurück, die immer mehr in die individuellen Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreifen will; auch die Position des MdB Michael Brand (CDU) ist nun nicht mehr haltbar. Die FDP Petersberg begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht; sie ist eine Entscheidung für die Bürger Deutschlands – und für das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. +++