Familienbund fordert Entlastung von Eltern im Sozialversicherungssystem

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Erziehungsleistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten-
und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes geht es dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung im Alter leisten“, sagte der erst vor einigen Tagen wiedergewählte Landesvorsitzende des Familienbundes Hubert Schulte heute in Fulda. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht den Familien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht.“

Schulte sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- wie für die Pflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elf Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherung ein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Um das Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert.“

Hubert Schulte stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder um eine Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe
Kosten tragen, die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet“, betonte Schulte. Er erinnerte daran,
dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und
somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und für die Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag entgegen den damaligen Vorgaben bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt. +++ pm