Fahrschulen: TÜV und Dekra hemmen Verbreitung von E-Autos

Etliche moderne E-Autos würden nicht als Prüfungsfahrzeuge zugelassen

Der Bundesverband deutscher Fahrschulen (BDFU) wirft TÜV und Dekra vor, die Einführung von Elektroautos an Fahrschulen systematisch zu behindern. Dies hemme die Verbreitung von E-Autos. „Der Fahrschulbetrieb auf E-Autos wird heute durch die deutsche Bürokratie systematisch gebremst, unter reger Mitwirkung von TÜVs und Dekra“, sagte der BDFU-Vorsitzende Rainer Zeltwanger der „Süddeutschen Zeitung“. Etliche moderne E-Autos würden nicht als Prüfungsfahrzeuge zugelassen, weil der Sitzplatz hinten rechts auf der Rückbank den Fahrprüfern von TÜV und Dekra zu eng sei. Derzeit gebe es nur drei als Prüfungsfahrzeuge zugelassene Elektrofahrzeuge, sagte Zeltwanger – den E-Golf, den Tesla S sowie den Nissan Leaf Zero. TÜV-Verbands-Sprecher Marc Philipp Waschke bestätigte der Zeitung, dass es nur diese drei für Prüfungen zugelassenen E-Autos gebe. „Einige Elektrofahrzeuge“, so Waschke, „entsprechen wegen ihrer geringeren Innenraummaße nicht den Anforderungen“. Mit diesen solle ein sicherer und „angemessener Arbeitsplatz“ für die Prüfer gewährleistet werden. Zeltwanger hält dem entgegen: „Wenn diese Maße nicht in Ordnung wären, dürften diese Autos gar nicht erst zugelassen werden.“ Hintergrund des Streits sind die im „Anhang der Fahrerlaubnisverordnung“ festgehaltene Mindestmaße für den Sitzplatz der Fahrprüfer von TÜVs Und Dekra. Millimetergenau werden dort sogar in einer Skizze „Mindestkniefreiheit“, „Fußraum“, „Kopfraum“, „Sitzhöhe“, „Sitztiefe“ und „Rückenlehnenhöhe“ festgelegt. Wagen, die diese Vorschrift nicht erfüllen, werden von TÜV und Dekra nicht als Prüfungsfahrzeuge zugelassen. Dies seien Regeln, so Zeltwanger, die es „so in Europa sonst nirgends gibt“. TÜVs und Dekra wirken seit Langem bei der Formulierung derartiger Verordnungen für den Straßenverkehr mit. +++