Fachleute: Inklusion darf für die Betroffenen keine Verschlechterung bringen

Fulda. „Inklusion ist ein Menschenrecht – aber wir sind in großer Sorge, dass die Art der Umsetzung im schulischen Bereich für manche Betroffene eine Verschlechterung ihrer konkreten Lebens- und Entwicklungschancen bedeuten könnte“, sagt Hans Dieter Herget, Geschäftsführer der Regionalkonferenz „AGAPE“, die aus rund 30 Fachleuten aus Förderschulen, Behinderteneinrichtungen, Sozialverbänden, der Kreisverwaltung und des Landeswohlfahrtsverbandes besteht. AGAPE steht eigentlich für: Arbeitsgemeinschaft für arbeitspädagogische Eingliederung. Das Griechische Wort bedeutet aber auch „jemanden mit Achtung behandeln“.

In einem offenen Brief wendet sich AGAPE an den hessischen Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz, an Sozialminister Stefan Grüttner, an LWV-Direktor Uwe Brückmann, an den Direktor des Hessischen Landkreistages Dr. Jan Hilligardt sowie an die beiden Landtagsabgeordneten Eva Goldbach und Kurt Wiegel.

Die Fachleute der AGAPE-Regionalkonferenz anerkennen die Bemühungen und die Zielsetzungen der Hessischen Landesregierung, Kinder unabhängig von ihren Beeinträchtigungen gemeinsam zu beschulen. Sie kritisieren jedoch, dass gelegentlich der dritte und vierte Schritt vor dem ersten getan werde. Inklusion müsse zunächst als „neue Haltung“ voll anerkannt und verinnerlicht sein – das Verordnen von neuen Regeln im Schulbetrieb reiche nicht aus. Benötigt werden ein integriertes Unterstützungs- und Förderinstrumentarium „entlang des Schulbetriebs“.

In dem offenen Brief heißt es: „Trotz aller Anstrengungen wird mit zunehmender Besorgnis die Situation im Zusammenhang mit der Forderung nach inklusiven gesamtgesellschaftlichen Lebensperspektiven und der Umsetzung inklusiver Beschulung beobachtet.“

Keinesfalls will AGAPE ihre Anmerkungen als „generelle Kritik“ verstanden wissen. Die Fachleute richten ihren Blick auf spezielle Bereiche.

Thema 1: „Frühförderung und Übergang in die Schule“. Hier haben die Fachleute Bedenken, dass bei Wegfall der bisherigen „Vorklassen“ die Einschulung in die Regelschule einen Bruch bisheriger unterstützender Entwicklung bedeuten könne. Langfristig negative Folgeerscheinungen werden befürchtet.

Thema 2: „Inklusive Beschulung in der Regelschule“. Die inklusive Beschulung wohnortnah wird klar begrüßt. Allerdings seien Komponenten zusätzlich nötig. Hierzu zähle eine „Veränderung des Menschenbildes an den Regelschulen“ und die Akzeptanz von Verschiedenheit. Darüber hinaus bedürfe es mehr Fachkenntnis, neuer Unterrichtskonzeptionen, anderer räumlicher Ausstattungen, neuer Unterstützungssysteme und einer systemischen Sicht auf den gesamten Bereich der Förderung. „Die erprobten Maßnahmen lassen sich nicht einfach in die Regelschule übertragen“

„Die erprobten Maßnahmen in Förderschulen lassen sich nicht einfach in die Regelschulen, besonders nicht in die weiterführenden Schulen übertragen“, ist ein Kernsatz des AGAPE-Briefes. Eine angemessen Berufsorientierung könne die Schule allein nicht leisten. Potenzialanalyse, Praxistage, Projekte, Elternberatung müssten gewährleistet sein.

Thema 3: „Übergang von der Schule ins Arbeitsleben und Sicherung einer selbständigen Lebensgestaltung“. Wenn sich Brüche ergeben im Prozess der Bildung und Förderung – eben weil die Fördermaßnahmen nicht wie bisher zur Verfügung stehen – so sei dies im nachschulischen Prozess nur sehr schwer aufzuarbeiten. Auch die Folgekosten würden höher, so die Befürchtung der Vogelsberger Fachleute.

AGAPE weist auf ein Papier der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2010 hin. Dort werde ausdrücklich auf die Notwendigkeit außerschulischer Partner hingewiesen. Benannt seien die Träger der Sozial- und Jugendhilfe, die gesetzliche Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung.

Es sei unverzichtbar, so Hans Dieter Herget, in dieser gesellschaftlich hochrangigen Fragestellung die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, sich fachlich weiter zu vernetzen und im Interesse der Betroffenen einen kritischen Blick auf die Entwicklung zu lenken.

Seit vielen Jahren befassen sich die Mitglieder von AGAPE, die aus allen Bereichen der Behindertenhilfe kommen, mit der Betreuungs- und Versorgungssituation von – vor allem geistig – behinderten Menschen. Seit der Behindertenrechts-Konvention ist Inklusion immer wieder ein Thema und hier speziell die seit 2012 eingeführte „inklusive Beschulung“, berichtet Hans Dieter Herget.

Artikel 24 der Behindertenrechts-Konvention der UNO aus dem Jahr 2009 verankert das Recht auf „Inklusive Bildung“. AGAPE habe den „Praxis-Blick“ auf die Versorgungssituation behinderter Kinder und Jugendlicher. Es gehe darum, individuelle Entwicklungspotenziale zu erkennen und zu fördern, Teilhabe zu gewährleisten und den „Einzelnen mit Achtung zu behandeln“ –unabhängig von seinen Beeinträchtigungen. +++ fuldainfo