Facebookeintrag: Mann verklagt bekannten Fuldaer Arzt

Das Netz ist kein rechtsfreier Raum

Facebook

Wer jemanden in den Sozialen Netzwerken diffamiert muss damit rechnen auf Unterlassung verklagt zu werden. Das Internet ist nämlich nicht, wie viele glauben, ein rechtsfreier Raum. Die Straftatbestände des Strafgesetzbuches (dStGB) gelten hier ebenso wie im “realen Leben”.

In Fulda ist aktuell ein User von Bekannten auf die massive Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hingewiesen worden. Der User wurde auf seiner Facebookseite ein „Rassist“ genannt. Durch einen Screenshot – dieser liegt uns vor -, den der Facebook-User als „Beweismittel“ sicherstellen konnte, beauftragte der Geschädigte umgehend einen Rechtsanwalt…

Die außergerichtliche Abmahnung inklusive strafbewehrende Unterlassungserklärung wurde von der männlichen Person (Ein Arzt aus Fulda), der die Diffamierung „in die Welt gesetzt hatte“, jedoch nicht als solche anerkannt; Stattdessen erhob er gegenüber dem Rechtsanwalt schriftlich weitere, unhaltbare Anschuldigungen gegen das „Opfer“.

Daraufhin erstattete der Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Fulda Strafanzeige und stellte Strafantrag gegen den Mann. +++