EZB-Urteil: Merz widerspricht EU-Kommissionschefin

Friedrich Merz (CDU)

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) bekommt für ihre Kritik am Bundesverfassungsgericht heftigen Gegenwind aus der CDU. Der CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz verteidigte die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Europäischen Zentralbank (EZB) und widersprach der Rechtsauffassung, die von der Leyen am Wochenende geäußert hatte: „Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang hat vor nationalem Recht, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend“, sagte Merz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Solange die Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte das Recht und die Pflicht, das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen – auch deren Handeln im Rahmen der europäischen Institutionen, so der CDU-Politiker weiter. Von der Leyen hatte dagegen wegen des Urteils des Verfassungsgerichts die Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen Deutschland angekündigt und zur Begründung erklärt: „EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, und selbstverständlich sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend.“ Das letzte Wort zum EU-Recht habe immer der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die Karlsruher Richter hatten sich mit ihrem Urteil, dass ein Anleihekaufprogramm der EZB nicht rechtmäßig sei, ausdrücklich gegen eine Entscheidung des EU-Gerichts gestellt. Merz sagte, der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH reiche viel tiefer als es auf den ersten Blick scheine. Es gehe um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht habe, wo Kompetenzen wie in der Währungspolitik nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge sorgfältig ab, und sie binde nicht die EZB als Ganzes, sondern die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken, so der CDU-Vorsitzkandidat weiter. Von der Leyen hatte dagegen erklärt, das Urteil werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten. +++


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1 Kommentar

  1. Friedrich Merz hat Recht. Mir ist das Bundesverfassungsgericht jedenfalls näher als der Europäische Gerichtshof, der nach Verträgen urteilen muss, die selbst wenig demokratisch legitimiert sind. Oder hat es über die EU-Verträge jemals eine Volksabstimmung gegeben? Also hat eine nationale Verfassung jedenfalls eine höhere demokratische Legitimation; oder sollten wir jetzt unser so hoch gelobtes Grundgesetz endgültig schreddern? Die Reaktion von Frau von der Leyen zeigt exemplarisch, dass die EU-Institutionen schon derart abgehoben sind, dass sie nationale Interessen überhaupt nicht mehr interessieren. Noch ist die EU kein Bundesstaat und wird es auch hoffentlich niemals werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird ohnehin keine Auswirkungen haben, weil die Richter lediglich bessere Begründungen für die ständigen Aufkäufe von fremden Staatsanleihen sehen wollten. Da wird den Juristen doch wohl was einfallen?

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