Extra-Strafen für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger bleiben

Berlin. Für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel Termine im Jobcenter versäumen oder Jobs ablehnen, wird es weiter schärfere Sanktionen geben: Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Regeln vom Lebensalter unabhängig zu machen und damit teilweise zu entschärfen, sind endgültig vom Tisch. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System, der an die Verbände weitergeleitet wurde und über den die „Süddeutsche Zeitung“ vorliegt.

Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine Lockerung der Sanktionen vehement ab. Bei unter 25-Jährigen dürfen die Vermittler schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dafür plädiert, die Ausnahmeregeln für unter 25-Jährige aufzuheben. Das Arbeitsministerium wollte diesen Vorschlag zunächst umsetzen – auch mit dem Argument, dass junge Langzeitarbeitslose dann auf Grund solcher Sanktionen nicht mehr auf der Straße landen könnten. Nun ist dem Bericht zufolge davon in dem Entwurf keine Rede mehr. Der 74 Seiten starke, vorläufige Gesetzespaket beruht auf einer Liste mit ursprünglich 36 Vorschlägen, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bereits im Sommer 2014 vorgelegt hatte. Ziel des Gesetzes sei es, „dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten“ und die Arbeit für die Mitarbeiter in den Jobcentern einfacher werde, heißt es in dem Entwurf.

Die Jobcenter sollen deshalb künftig, so weit wie möglich, nur noch einmal im Jahr statt alle sechs Monate einen Hartz-IV-Bescheid verschicken. Auch viele andere Details will das Arbeitsministerium ändern. So sollen Hartz-IV- Empfänger einen Freibetrag für Kapitalerträge bekommen. Auch ehrenamtlich Tätige, die ein steuerlich begünstigtes Honorar erhalten, werden besser gestellt. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und trotzdem auf Hartz IV angewiesen ist, hat von 2017 an Anspruch darauf, von einer Arbeitsagentur und nicht vom Jobcenter gefördert zu werden. Eine Sprecherin der Bundesagentur bewertete die Änderungen positiv. „Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern“, sagte sie der SZ. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, bezeichnete die geplanten Rechtsänderungen dagegen als „eine vertane Chance“. Sie wies darauf hin, dass die Bundesregierung selbst nur mit einer Entlastung der Jobcenter in Höhe von 39 Millionen Euro rechne. Angesichts eines Gesamtverwaltungskostenaufwands von 4,8 Milliarden Euro pro Jahr sei „dies mehr als dürftig. So werden keine Kapazitäten im System freigesetzt, um die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen zu verbessern“, sagte sie. +++ fuldainfo

[sam id=“15″ codes=“true“]

Popup-Fenster

2 Kommentare

  1. Mich wundert bei der ganzen Diskussion um Sanktionen nur, daß diese nach wie vor Anwendung finden, obwohl sie mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen.

    Ich empfehle daher allen an Recht und Gesetz Interessierten die Lektüre des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von 2014:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

    Wer dieses Urteil genau liest, stellt fest: Sanktionen, die das Existenzminimum mindern, sind eindeutig illegal.

    Warum wendet dann die Politik und in deren Auftrag die Jobcenter und Optionskommunen diese illegalen Sanktionen trotzdem nach wie vor an?

    Weil nur der in Deutschland Recht bekommt, der sich einen Anwalt leisten kann!

    Arme Menschen sind hingegen oft rechtlich unerfahren und wissen nicht, wie man sich gegen Behördenwillkür wehren kann. Zumal auch Beratungskosten für Hartz IV Empfänger in zunehmendem Maße bei den Amtsgerichten zusammengestrichen werden.

    Also: Wer arm, rechtlich unerfahren ist und sich gegen die o.g. Behörden wehrt landet schnell auf der Straße.

    Daher: Das Minimum, das man sich leisten sollte, ist eine gute Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz!

    Dann klappt´s auch mit dem Anwalt!

    Oder man macht sich selber kundig über die zahlreichen Internetforen.

    Den Kopf in den Sand zu stecken und zu warten, bis der Gerichtsvollzieher einen aus der Wohnung schmeisst ist jedenfalls die schlechteste Lösung.

    Manchmal hilft einem ja sogar (bei Karras und Kollegen) der ehemalige Landrat Kramer, wenn man Glück hat. Und der versteht sein Handwerk!

  2. Irgendwoher müssen die Gelder ja kommen, wenn man sich schon über 400 Mio. € abzweigt, von den Geldern, die für die Arbeitslosen gedacht waren, um die eigenen Angestellten zu bezahlen…

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*