Experten zweifeln an Umsetzbarkeit von Impfzielen

Ex-BGH-Richter Thomas Fischer: Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Experten zweifeln an Umsetzbarkeit der von der künftigen Bundesregierung aufgestellten Impfziele. Die von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz avisierten 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten seien eine „Riesenaufgabe“, sagte der Epidemiologe Hajo Zeeb dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er ist Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen. Zeeb hat begründete Zweifel an der Umsetzung der Millionen Immunisierungen in kürzester Zeit, „aber auch ein knappes Scheitern wäre schon etwas.“ Ähnlich sieht es der Virologe Thomas Schulz, Leiter des Instituts für Virologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. „Ich habe nicht den Eindruck, dass die Ärzte den Impfstoff nicht an den Mann bekommen, sondern dass es vielmehr Probleme bei der Verteilung des Impfstoffs gibt.“

Angesichts dessen hält er auch das von SPD-Kanzlerkandidat gesteckte Ziel für ambitioniert. „Das ist logistisch schwer umzusetzen, da etwa 1,5 Millionen Impfungen am Tag verabreicht werden müssten.“ Eine Impfpflicht befürwortet Epidemiologe Zeeb vor allem partiell. „Auf jeden Fall sollte es in Pflege- und Medizinberufen eine Impfpflicht geben.“ Eine allgemeine Impfpflicht befürworte er „nicht von Herzen“, lehne sie aber auch nicht vollends ab. Denn gerade mit Blick auf den mittelfristigen Umgang mit der Pandemie wäre eine hohe Impfquote entscheidend, und Deutschland erreiche sie offensichtlich nicht ohne diese Maßnahme. In Anbetracht der derzeitigen Corona-Situation in Deutschland spricht sich der Virologe Schulz für eine allgemeine Impfpflicht aus – insbesondere im Hinblick auf Virusvarianten. Allerdings sollte man sich davon keine Hoffnungen für eine Verbesserung der Lage in diesem Winter machen: „Die Impfpflicht würde frühestens im Sommer etwas bringen.“ Zudem seien auch neue Corona-Varianten, wie etwa Omikron, noch zu wenig erforscht. Sollten diese das Infektionsgeschehen deutlich antreiben, müsste die Impfpflicht aber umgesetzt werden, so Schulz. Dass der Impfstatus bereits nach sechs Monaten ablaufen könnte, befürwortet Schulz. „Bei anderen Impfungen – etwa gegen Hepatits B – wissen wir, dass der vollständige Impfschutz nur mit drei Impfungen zu erreichen ist“, so Schulz.

Allerdings sollte dies nur für Zweitgeimpfte gelten. Für Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollte der Impfstatus „sehr viel länger“ gültig sein. Eine allgemeine Regel dafür zu finden, sei jedoch schwierig, da bisher nur wenig Daten für die Dauer des Schutzes nach einer dritten Impfung vorlägen. Zeeb hält zudem eine Ausweitung der 2G-Regel für notwendig. „Mit einer gut überprüften 2G-Regel könnte die vierte Welle abgebrochen oder zumindest auf ein Plateau geführt werden“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. In Ländern mit sehr hohen Inzidenzen wie etwa Sachsen oder Thüringen müssten aber auch regionale Lockdowns verhängt werden. „Dort werden nur drastische Beschränkungen helfen“, so Zeeb. Dass die Impferlaubnis auch auf andere Gruppen wie etwa Apotheker, Zahn- oder Tierärzte ausgeweitet werden könnte, befürwortet Zeeb. „Das könnte eine super Ergänzung geben, zumal besonders Apotheken viel dezentraler aufgestellt sind als viele Arztpraxen.“ Schulz spricht sich für eine Erweiterung der Impferlaubnis aus. „Wichtig ist dabei aber die rechtliche Umsetzung“, sagte Schulz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Denn die fachgerechte Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen der Impfung müsse gewährleistet werden. Allerdings sieht auch Zeeb ein größeres Problem im Impfstoffmangel.

Ex-BGH-Richter Thomas Fischer: Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Der Rechtswissenschaftler und frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, zeigt sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Bundesnotbremse wenig überrascht. Es gehe um eine „ganz normale Abwägungsfrage“, sagte Fischer dem Nachrichtenportal Watson. In einer Notlage dieses Ausmaßes und mit diesen Gefahren seien „auch recht erhebliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereich zulässig und sogar geboten“. Da der deutsche Rechtsstaat ein sozialer Rechtsstaat sei, habe er auch die Pflicht, aktiv für das Wohlergehen seiner Bürger zu sorgen. „Ein überlastetes Gesundheitssystem, die Gefahr hunderttausender von Toten und Schwerstkranken und langfristig Geschädigten kann kein Staat, der für seine Bürger verantwortlich ist, einfach hinnehmen und als Schicksal abtun“, sagte Fischer. Die bisherigen Eingriffe waren seiner Ansicht nach maßvoll, erforderlich und verhältnismäßig. „Selbstverständlich ist nach meine  r Ansicht eine allgemeine Impfpflicht ebenso verfassungsgemäß wie es ein harter Lockdown für 4 Wochen wäre“, sagt der Rechtswissenschaftler. Weiter führt Fischer aus: „Man darf sich von ein paar Schreihälsen und Angsthasen nicht ins Bockshorn jagen lassen. Das sind die ersten, die harte Maßnahmen fordern, wenn es um die Freiheiten der jeweils anderen geht. Die meisten Menschen halten auch an roten Ampeln an, gehen nicht auf zu dünnes Eis und klettern nicht trotz Verbots auf vereiste Felsen. Wer es nicht tut, ist halt doof und zahlt ein paar hundert Euro Geldbuße. So ist das mit der Gefahrenabwehr.“ +++