Experten rücken Merz‘ Aussagen zu Asylrecht gerade

Asylrechtsexperten und Europarechtler rücken die Aussagen von CDU-Politiker Friedrich Merz zum Asylrecht gerade. „Das stimmt so nicht“, sagte der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer dem „Handelsblatt“. Im Rennen um den CDU-Vorsitz hatte Bewerber Friedrich Merz auf der CDU-Regionalkonferenz am Mittwoch im thüringischen Seebach bei Eisenach gesagt: „Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat.“

Die verfassungsrechtliche Garantie eines subjektiven Rechts auf Asyl sei „keine deutsche Besonderheit“, so Mayer. Schon in der EU fänden sich in nächster Nähe sehr wohl Gegenbeispiele, etwa Italien und Portugal. „Die Aussage von Friedrich Merz stiftet in der Öffentlichkeit Verwirrung“, sagte auch Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Münchener Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Das „Individualrecht auf Asyl“ besage, dass Asylsuchende theoretisch zur Durchsetzung ihrer Rechte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Diese Möglichkeit unterliege aber strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und gelte etwa auch in Frankreich, Italien oder Portugal. „Auch hier hat das Asylrecht Verfassungsrang“, sagte Hruschka dem „Handelsblatt“. „Die Aussage geht nicht nur am Thema vorbei, weil sie den Eindruck erweckt, die Berechtigungen nach dem Grundgesetz seien eine Ausnahme“, so Mayer. In der EU komme es heute ohnehin auf die europäischen Garantien an. Denn die Mehrzahl der Staaten gewähre Flüchtlingen Aufnahme auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht selten dann aber auf Grundlage einfachgesetzlicher ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften. „Anders formuliert: Es ist irreführend, wenn man suggeriert, die (erneute) Änderung des Asylrechts des Grundgesetzes sei eine entscheidende Stellschraube“, so Mayer weiter. Das Ganze sei eine Scheindebatte, meint auch Asylrechtsexperte Hruschka. Auch der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sagte, dass das deutsche Asylgrundrecht in der Praxis weithin von Regelungen der Europäischen Union und von der Genfer Flüchtlingskonvention überlagert werde, die eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze in Länder verböten, in denen ihnen politische Verfolgung droht. „Eine Abschaffung des Individualgrundrechts auf Asyl im Grundgesetz würde also nicht viel ändern, wäre aber von hoher symbolischer Bedeutung“, so Wieland.

Spahn offen für Merz-Vorstoß zu Grundrecht auf Asyl

Bundesgesundheitsminister und CDU-Vorsitzkandidat Jens Spahn hat sich offen für den Vorstoß seines Konkurrenten Friedrich Merz gezeigt, eine Debatte über das Grundrecht auf Asyl zu starten. „Jedes Argument muss offen auf den Tisch. So nehmen wir bei dem Thema viel mehr Bürger mit als bisher“, sagte Spahn der „Welt“. Das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte sei vor dem Hintergrund zweier Weltkriege, von großem Leid und Vertreibungen eine große Errungenschaft des Grundgesetzes. „Das Problem ist, dass es heute zu oft ausgenutzt wird und zu ungesteuerter Migration führt“, so der CDU-Politiker weiter. Um Akzeptanz für dieses wichtige Grundrecht zu erhalten, müsse man zuallererst die EU-Außengrenze wirksam schützen und die Asylverfahren beschleunigen. „Wir könnten viel für mehr Akzeptanz tun, indem wir endlich Ankerzentren einrichten und die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären und damit den Missbrauch des Asylrechts besser bekämpfen“, so der Gesundheitsminister. Man müsse hier Recht besser durchsetzen. „Es ist aber wichtig, diese Debatten endlich breit zu führen“, so Spahn.

Kramp-Karrenbauer stellt sich in Asylfrage gegen Merz

Die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hat den Vorstoß von Friedrich Merz (CDU), über das Grundrecht von Asyl zu diskutieren, zurückgewiesen. „Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl oder eine Einschränkung halte ich mit dem Wesenskern der CDU und dem Erbe von Helmut Kohl für nicht vereinbar“, sagte Kramp-Karrenbauer der „Bild“. Im Grundgesetz gäbe es eine gute Asylgrundlage an der man nicht leichtfertig herumschrauben solle. „Die Mütter und Väter des Asylrechts haben das Grundrecht aus gutem Grund so verankert, wie wir es kennen“, so Kramp-Karrenbauer, die sich neben Friedrich Merz um den Vorsitz der CDU bemüht.

Gauland begrüßt Merz-Forderung nach Asyldebatte

Der Vorstoß des CDU-Vorsitzkandidaten Friedrich Merz zu einer Debatte über eine Änderung des individuellen deutschen Grundrechts auf Asyl stößt in der AfD auf Zustimmung. „Der Vorschlag von Friedrich Merz zur Einschränkung des Asylrechts ist völlig richtig“, sagte AfD-Fraktionschef Alexander Gauland der „Welt“. Er freue sich, dass Merz „damit eine alte Forderung der AfD-Fraktion“ aufgreift. „Merz kann bei einer Änderung des Asylrechts im Grundgesetz auf die Unterstützung der AfD-Fraktion zählen“, so Gauland, der auch Bundesvorsitzender seiner Partei ist. Jene Diskussion dürfe allerdings nicht wie von Merz vorgeschlagen „irgendwann einmal“ geführt werden, sondern müsse „sofort beginnen“. Man habe „angesichts der anhaltenden Masseneinwanderung und der Politik der offenen Grenzen keine Zeit zu verlieren“, so der AfD-Politiker. Deutschland könne sich das Asylrecht in seiner jetzigen Form nicht länger leisten. „Angesichts der anhaltenden weltweiten Flüchtlingsströme überfordert das aktuelle Asylrecht Deutschland und macht es zum Anziehungspunkt für Millionen Menschen, die nicht hierhergehören“, sagte Gauland. Das Asylrecht müsse wie in anderen Ländern auch endlich von einem individuell einklagbaren Recht in eine institutionelle Garantie umgewandelt werden, so der AfD-Fraktionschef. +++


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