Ex-Verfassungsrichter Papier: „Ehe für alle“ grundgesetzwidrig

Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen

Berlin. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die „Ehe für alle“ für verfassungswidrig. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Papier dem „Spiegel“. „Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte wiederholt betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ sei. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht, so Papier weiter.

Am Freitagmorgen hatte der Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen: 393 Abgeordnete des Bundestags votierten für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, darunter auch 75 Unionsabgeordnete. 226 Parlamentarier stimmten dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die „Ehe für alle“ zu einer Gewissensfrage erklärt und damit ihren Abgeordneten die Entscheidung freigestellt, sie selbst stimmte gegen die Vorlage. Zu den CDU-Politikern, die für das Gesetz stimmten, gehören unter anderem Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Kanzleramtsminister Peter Altmaier, CDU-Generalsekretär Peter Tauber und Präsidiumsmitglied Jens Spahn.

Eine Gruppe von Unionsabgeordneten um den Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, prüft unterdessen rechtliche Schritte gegen das Gesetz zur „Ehe für alle“. „Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur `Ehe für alle` mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird“, so der CSU-Politiker im „Tagesspiegel“. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder äußerte in seiner Rede vor dem Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken. +++