Der frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung.
"Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert", sagte er der FAZ. "Daraus ergibt sich kein Staatsziel, wie wir es kennen mit dem Sozialstaatsziel oder dem Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 und 20 a GG." Auch im Übrigen gelte, "dass Staatsziele des Grundgesetzes als Gesetzgebungsaufträge immer mit einem weiten Gestaltungsspielraum verbunden" seien.
Di Fabio warnte auch davor, dass künftig die Versuchung groß sein könnte, "in Zukunft alles und jedes" etwa als Verteidigungsausgaben zu deklarieren, dann im Rahmen der neuen Schuldenbremse ohne Obergrenze. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar