Ex-Verfassungsrichter fordert Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätte diese Notwendigkeit gezeigt

Kanzleramt

Berlin. Unter dem Eindruck der schleppenden Regierungsbildung hat sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, für weitreichende Änderungen des Grundgesetzes ausgesprochen. Er sei für eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, eine Verlängerung der Wahlperiode und ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages, sagte Papier der Funke-Mediengruppe.

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass man durchaus erwägen sollte, die Amtszeit des deutschen Regierungschefs zu begrenzen, sagte Papier. Dies würde einerseits der fortgeschrittenen Entwicklung zur „Kanzlerdemokratie“ entgegenwirken. Zum anderen würde eine solche Begrenzung die innerparteiliche Demokratie der jeweiligen „Kanzlerpartei“ stärken. „Beides käme der Demokratie und ihrer Akzeptanz durch die Bevölkerung zu Gute“, so der einstige Verfassungsrichter, der sich auch für eine Verlängerung der Legislaturperiode auf Bundesebene von vier auf fünf Jahre aussprach. Papier regte zudem an, im Grundgesetz „ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments mit einer besonders qualifizierten Mehrheit“ zu verankern.

Damit könnte auch der Weg eines konstruierten und daher rechtlich problematischen Misstrauensvotums vermieden werden. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Regierungsbildung sprach sich der frühere höchste Richter des Landes dafür aus, das Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten bei der Kanzlerwahl „künftig ausdrücklich mit einer Fristenregelung zu versehen“. Davon, sagte Papier, „würde auch von Anfang an ein gewisser zeitlicher Druck auf Koalitionsverhandlungen ausgehen“. +++