Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, fordert die Bundesregierung auf, Asylbewerber an der deutschen Landesgrenze zurückzuweisen. Zu „Bild“ sagte Papier: „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten. Nach Paragraf 18 ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern.“
Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben. Laut Papier gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen. „Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, sagte Papier der „Bild“. Der Jurist fordert die Rückkehr zu geltendem Recht: „Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme wurde an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel, das ist widerspricht dem Sinn des Asylrechts.“ Zu Einwänden, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie den „Dublin-II-Verordnung“ an der deutschen außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier: „Die Frage stellt sich eigentlich nicht. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“
Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Papier: „Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht.“ Papier fordert auch die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form: „Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts.“
GdP unterstützt Unionsforderung nach Zurückweisung an den Grenzen
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich der Bundespolizei, Andreas Roßkopf, unterstützt die Forderung der Union, Flüchtlinge künftig an den Grenzen auch dann zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen oder in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben. „Bisher können wir Zurückweisungen nur dann vornehmen, wenn Menschen keinen Asylantrag stellen oder eine Einreisesperre vorliegt“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Deshalb sehen wir die Forderung der Union als sinnvoll, richtig und wichtig an. Wir müssen jetzt erstmal für Deutschland denken.“ Roßkopf fügte hinzu: „Es muss jetzt etwas passieren. Denn der europäische Außengrenzschutz funktioniert schlecht oder gar nicht. Deshalb müssen wir nationalstaatlich reagieren. Das wäre ein echter Schritt nach vorn, um weitere Zurückweisungen durchführen zu können und um ein Signal an die Nachbarstaaten zu senden, dass wir bei diesem Spiel nicht mehr mitspielen.“ Er sagte zugleich, dass es überdies gelte, an einer Intensivierung von Abschiebungen zu arbeiten, und stellte schließlich klar, dass es einen lückenlosen Grenzschutz unter den jetzigen Umständen nicht geben könne. Man müsse dann Prioritäten neu setzen. +++