Ex-Steuerabteilungsleiter will Soli-Abschaffung ab 2020

Geld wird vom Bund immer gebraucht

Solidaritätszuschlag

Der frühere Abteilungsleiter Steuern im Bundesfinanzministerium, Michael Sell, hält die Erhebung des Soli ab dem kommenden Jahr „in jeder Form für nicht gerichtsfest“. Er fordert daher als Vertreter einer Klage dessen Abschaffung ab 2020: „Der Soli bleibt trotz Beendigung des Solidarpaketes II (Aufbau Ost) Ende 2019 für 2020 in voller Höhe erhalten“, sagte Sell der „Welt am Sonntag“. Ab 2021 verblieben „circa 50 Prozent der Einnahmen, getragen von rund zehn Prozent der Einkommensteuerzahler, nebst nahezu aller Kapitalgesellschaften. Das erscheint mir keine weitgehende Abschaffung“, so der ehemalige Steuerabteilungsleiter. Entscheidend sei aber, dass der Soli als sogenannte Ergänzungsabgabe des Bundes nach dem vom Gesetzgeber eingeführten allgemeinen Länderfinanzausgleich ohne Unterschied zwischen Ost- und West-Bundesländern ab 2020 die rechtliche Begründung seiner Einführung im Jahre 1995 verloren habe. Auch dass der Bund Geld braucht, um vereinigung sbedingte Sonderausgaben etwa bei der Rente zu finanzieren, lässt Sell nicht gelten. „Geld wird vom Bund immer gebraucht“, sagte er. Aus der Presse entnehme er, „dass das Finanzministerium ein milliardenschweres Konjunkturpaket vorbereitet, vielleicht braucht der Bund auch dafür Geld oder für andere politische Projekte“, sagte Sell der Zeitung. Sell war unter Wolfgang Schäuble (SPD) Abteilungsleiter Steuern, bevor er von dessen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beurlaubt wurde. Heute arbeitet er als Anwalt für die Kölner Kanzlei Seitz. +++