Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich grundsätzlich gegen die sogenannte Störerhaftung ausgesprochen: Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WLAN zur Verfügung stelle, sei für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich - ihm könne jedoch durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen, urteilte der EuGH am Donnerstag. Unterlassungsklagen sind damit weiterhin möglich. In Deutschland hatte der Bundestag die Störerhaftung bereits im Juni gekippt. Bis dahin konnten Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge unter Umständen dafür haftbar gemacht werden, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden. +++
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