Luxemburg. Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Unionsrecht. Die betreffende Regelung stelle eine "nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs" dar, heißt es in dem Urteil am Mittwoch. "Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich nämlich auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, sodass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse." Der Versandhandel stelle für ausländische Apotheken "ein wichtigeres beziehungsweise eventuell sogar das einzige Mittel" dar, "um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten". Außerdem könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein "wichtigerer Wettbewerbsfaktor" sein als für traditionelle Apotheken, so der EuGH weiter. +++
Kann ich nichts Schlimmes dran finden, wenn man sich im Netz Medikamente bis zu 60% günstiger holen kann und damit die teilweise unverschämte und schlimme Preispraxis und -Monopole der Pharmakonzerne durchbricht. Ja, dadurch werden einige Apotheken sterben, aber es herrscht nun mal auch bei anderen Produkten der freie Wettbewerb. Andere Branchen können sich auch nicht mit Vater Staats Hilfe gegen Konkurrenz verschanzen.
Solche EU-Auswirkungen sind nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was uns nach CETA und TTIP erwartet.
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