EuGH kippt deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Das Urteil dürfte noch für Streit in der Ampelkoalition sorgen

Die bereits seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg folgte am Dienstag seiner Linie, wonach eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht erlaubt ist. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klagen von zwei Internetdienstanbietern gegen die Datenspeicherpflicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in der Frage den EuGH eingeschaltet. Die Luxemburger Richter hatten in der Vergangenheit schon mehrere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern gesprochen. Die Rechtsauffassung war dabei stets, dass EU-Staaten Kommunikationsdienstleister nicht zu einer flächendeckenden und pauschalen Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten verpflichten dürfen. Gewisse Ausnahmen hatte der Gerichtshof in der Vergangenheit aber bereits zugelassen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf bestimmte Personengruppen o  der Orte. Auch ein vorübergehendes Speichern, wenn es um eine Bedrohung der nationalen Sicherheit geht, ist laut EuGH möglich. Zudem wäre eine Speicherung der IP-Adressen von Internetnutzern unter Umständen möglich. Das Urteil vom Dienstag dürfte noch für Streit in der Ampelkoalition sorgen. Während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein enger gefasstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausspricht, ist die FDP strikt dagegen. Auch die Grünen hatten sich bereits ablehnend geäußert.

Justizstaatssekretär: Vorratsdatenspeicherung „endgültig beerdigt“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), hat das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. „Mit dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ist das anlasslose und massenhafte Sammeln von Daten durch die Sicherheitsbehörden endgültig beerdigt“, sagte Strasser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe laut Vorabmeldung. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine anlassbezogene und richterlich genehmigte Speicherung von Daten geeinigt.“ Das wolle man jetzt „schnellstmöglich umsetzen“. Sofern bei den Sicherheitsbehörden ein Anfangsverdacht hinsichtlich eines Tatverdächtigen bestehe, könnten mit dem geplanten Gesetz Daten dieser Person für das Ermittlungsverfahren erhoben werden, sagte Strasser. „Mit diesem Quick-Freeze-Verfahren geben wir den Sicherheitsbehörden im Kampf etwa gegen Kindesmissbrauch und Terrorismus ein neues Werkzeug an die Hand.“ Wichtig sei nun, dass geprüft werde, „inwiefern die Polizei mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung benötigt, um diese rechtstaatlich erhobenen Daten künftig auch zügig auszuwerten zu können“, so der FDP-Staatssekretär. +++