EU-Publizitätspflicht: Studie sieht „datenschutzrechtliche Einwände“

Einem öffentlichen Country-by-Country-Reporting sollte Deutschland nicht zustimmen

Das jüngst von der EU verschärfte Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das geplante, öffentliche Country-by-Country-Reporting zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dürfte einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten. Zu diesem Ergebnis komme eine Studie der Würzburger Rechtswissenschaftler Ralf P. Schenke und Christoph Teichmann im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen, berichtet das „Handelsblatt“.

Werde die jüngere datenschutzrechtliche Rechtsprechung konsequent zu Ende gedacht, wären mehrere von der EU erlassene Publizitätspflichten „erheblichen datenschutzrechtlichen Einwänden ausgesetzt“, heißt es in der Studie, über die die Zeitung berichtet. „Es ist besser, der europäische Gesetzgeber reagiert jetzt, als auf eine Entscheidung der Richter des Europäischen Gerichtshofs zu warten“, sagte der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, dem „Handelsblatt“. Die verstärkten Offenlegungspflichten von Unternehmen gegenüber der Allgemeinheit seien eine Reaktion auf bislang ungeahnte Möglichkeiten der Geldwäsche und Steuerhinterziehung, wie sie mit Luxemburg-Leaks sowie den Panama- und Paradise-Papers offenkundig wurden. Die Rechtsexperten bezeichnen nun aber die Publizitätspflichten von Familienunternehmen als „denkbar schärfsten Eingriff in die Privatheit“, berichtet die Zeitung weiter.

Demnach würden datenschutzrechtliche Anforderungen bei der verordneten Offenlegung weitgehend ausgeblendet. „Hiervon sind Familienunternehmen in besonderer Weise betroffen, die nunmehr der Öffentlichkeit im Zusammenspiel der verschiedenen Publizitätspflichten tiefe Einblicke in die Vermögensstruktur und Einkommenssituation der Unternehmen und der einzelnen Familienmitglieder gewähren müssen“, heißt es in der Studie, über die die Zeitung berichtet. „Die hiermit verbundenen Einschränkungen und Belastungen wiegen schwer.“ Sie reichten von einem erhöhten Risiko, Opfer von Straftaten wie Betrug, Entführung oder Erpressung zu werden, bis hin zu einer Beeinträchtigung vielfältiger sozialer Beziehungen. „Es ist wichtig, einen entschlossenen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sowie für eine faire Besteuerung zu führen“, sagte Kirchdörfer.

Das dürfe aber nicht zu einem Abgleiten in eine Kontrollgesellschaft führen. Unternehmen würden zunehmend unter Generalverdacht gestellt und mit unnötigen bürokratischen Auflagen belastet. Im internationalen Wettbewerb würden sie geschwächt. „Wettbewerber, die sich nicht an diese Offenlegungspflichten halten müssen, werden das Wissen zu ihren Gunsten nutzen“, so Kirchdörfer weiter. Kritisch sehen die Rechtsexperten, dass die EU bei den Publizitätspflichten über die internationalen Standards hinausgegangen sei. Darum müssten die Pflichten zumindest auf ein Niveau zurückgefahren werden, „das mit den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts vereinbar ist“. Einem öffentlichen Country-by-Country-Reporting sollte Deutschland nicht zustimmen, fordern die Wissenschaftler. +++