Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen im Zusammenhang mit der Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ-Personen eingeleitet. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Im Fall von Ungarn geht es demnach um das kürzlich gebilligte umstrittene ungarische Gesetz zu Informationen über Homosexualität. Im Fall von Polen sei man der Auffassung, dass die polnischen Behörden nicht vollständig und angemessen auf ihre Untersuchung in Bezug auf die Art und die Auswirkungen der sogenannten „LGBT-freien Zonen“, die von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen wurden, reagiert hätten, hieß es weiter. Die zwei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Andernfalls könnte die Kommission beschließen, ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln und sie in einem weiteren Schritt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. +++
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