Brüssel. Die EU-Kommission hat eine Rekord-Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Google habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienst missbraucht und so Konkurrenten bei der Online-Produktsuche benachteiligt, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. „Das Unternehmen muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Ansonsten muss es Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen“, hieß es in der Mitteilung. „Die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat.“ Dieses Verhalten sei nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig. +++
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