Die EU-Kommission startet ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen. Das wurde in Brüssel am Mittwoch mitgeteilt. Konkret geht es um ein Gesetz von 2017, durch das die Unabhängigkeit der polnischen Justiz unterlaufen werde, so die EU-Kommission. So sehe das neue polnische Recht vor, dass gegen gewöhnliche Richter wegen ihrer gerichtlichen Entscheidungen ermittelt und sie deswegen Sanktionen unterworfen werden könnten. Auch die Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, die solche Verfahren gegen Richter notfalls überprüft, sei nicht gewährleistet, so die EU-Kommission. Die neuen polnischen Regelungen könnten zudem dafür sorgen, dass die Fälle zeitlich in die Länge gezogen werden. Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, auf den Vorstoß aus Brüssel zu antworten. Die EU-Kommission hatte wegen der Justizreform der nationalkonservativen Regierung bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eröffnet und auch diverse Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. +++
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