Berlin. Der Deutsche Ethikrat wird die Bundesärztekammer auffordern, dass Verbot ärztlicher Sterbehilfe in ihrer Musterberufsordnung abzuschwächen. Das zeichnet sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ vor der Beratung des Gremiums zu einer „Ad-hoc-Empfehlung Beihilfe zum Suizid“ am Donnerstag ab. „In der Berufsordnung genügt die Formulierung, dass Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe ist“, sagte Ethikratsmitglied und Psychologe Michael Wunder. Zudem macht sich im Ethikrat nach Informationen des Magazins Unzufriedenheit mit den teilweise widerstreitenden Gesetzesentwürfen und Positionspapieren aus dem Bundestag breit. Sowohl eine ausdrückliche Erlaubnis bestimmter Formen von Sterbehilfe als auch ein eigenes Gesetz zum Verbot von Sterbehilfevereinen halten viele aus dem 26-köpfigen Gremium für überflüssig bis gefährlich. Der Hamburger Jurist Reinhard Merkel sagte, ein „striktes“ Sterbehilfeverbot erschwere die Beratung von Menschen, die sich mit Suizidgedanken trügen. Strafrechtlich ist in Deutschland die „Tötung auf Verlangen“ eindeutig untersagt. +++ fuldainfo
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