Erstmals ist in Hessen eine Fußfessel

Poseck: Der Staat schützt die Bürger

fußfessel
Foto: Hessische Staatskanzlei

Hessens Justizminister Christian Heinz freut sich über den Einsatz der Fußfessel nach spanischem Modell am gestrigen Montag. „Nach Sachsen Anfang Januar nutzt nun auch Hessen die Fußfessel zum zweiten Mal. Eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel brauchte Schutz vor einem Mann, der sie verfolgte und belästigte. Die Fußfessel überwacht jetzt sein Kontakt- und Annäherungsverbot. Wir schützen Frauen heute besser“, sagte der Justizminister. Er fügte hinzu: „Dies markiert erst den Anfang. Die neue DV-Technik soll Frauen künftig noch stärker schützen, wie es in Spanien bereits erfolgreich geschieht. Deshalb fordern wir Änderungen im Gewaltschutzgesetz des Bundes.“

Der Täter aus Kassel trägt die Fußfessel nach spanischem Modell seit gestern für vier Monate. Diese polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr stützt sich auf das Hessische Sicherheitsgesetz. Die Landesregierung änderte es im Dezember 2024 und verlängerte die Anordnungsdauer. Hessen führte die neue Fußfessel im letzten Jahr ein. Die Länder nutzen sie bereits bei der Führungsaufsicht oder Gefahrenabwehr. „Damit schützen wir die Opfer schon jetzt deutlich besser“, betonte der Justizminister.

Hessens Justizminister unterstützt die Bundesinitiative zur Fußfessel, wünscht sich aber Verbesserungen am Entwurf. „Der Bund geht mit den Änderungen im Gewaltschutzgesetz in die richtige Richtung. Die geplante Tragzeit von drei Monaten reicht nicht aus. Auch bloße Ordnungsgelder bei Verstößen bleiben wirkungslos. Der Täter muss die Fußfessel auch gegen seinen Willen tragen“, sagte er. Er ergänzte: „Die Kosten könnten zudem an den Opfern hängen bleiben. Der Entwurf schweigt dazu. Opfer dürfen nicht ihren eigenen Schutz bezahlen. Sie würden sonst gar nicht erst vor Gericht ziehen. Der Bundesrat bezog dazu klar Stellung.“

Innenminister Roman Poseck äußerte sich zur Novellierung des Hessischen Polizeigesetzes. Die Änderung des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung erhöht die Sicherheit. Die Fußfessel kommt nun häufiger zum Einsatz. Der Staat schützt die Bürger jetzt besser durch einen breiteren Anwendungsbereich. Die Fußfessel greift nun bis zu vier Monate. Dies betrifft auch den Täter in Kassel. Er wird die Fußfessel nach Gerichtsbeschluss vier Monate tragen. Die Fußfessel schützt einzelne Personen und die Bevölkerung wirksam. Hessen strebt höchste Sicherheit an. Ein umfassendes Sicherheitskonzept mit elektronischer Fußfessel steht dabei im Mittelpunkt.

Das spanische Modell unterscheidet sich von der bisherigen elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Es überwacht keine festen Zonen, sondern mobile Opfer. Hessen führt eine neue Überwachungstechnik mit DV-Technik ein. Der Täter trägt eine Fußfessel mit GPS-Verbindung zum Gerät des Opfers. Das System erfasst die Standorte beider Personen. Bei einer Begegnung löst es durch feste und dynamische Sperrzonen Alarm aus. In Hessen sitzt die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Sie überwacht die Fußfesselträger fachlich. Die Stelle empfängt Meldungen rund um die Uhr. Sie entscheidet über nötige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Führungsaufsicht. +++

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