Ersatzfreiheitsstrafen kosten bundesweit rund 200 Millionen Euro

Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden

Berlin. Die Zahl der durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen belegten Haftplätze ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen und verursacht pro Jahr Kosten von mehr als 200 Millionen Euro. Das berichtet das ARD-Magazin „Monitor“ unter Berufung auf offizielle Statistiken und eine Umfrage unter den Bundesländern. Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen, die Menschen antreten müssen, wenn sie eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen.

Sie sind in Deutschland umstritten, weil sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Bei den Straftaten handelt es häufig um Delikte wie Schwarzfahren, kleinere Diebstähle oder Fahren ohne Führerschein. Im Bundesdurchschnitt belegen Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe inzwischen rund zehn Prozent der regulären Haftplätze. Allein in Bayern stieg die Zahl um 65 Prozent. Genaue Daten dazu gibt es nicht, da die Zahlen nur an drei Stichtagen im Jahr erhoben werden. Experten kritisieren den Anstieg und die hohen Kosten bei den Ersatzfreiheitsstrafen: „Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte wegzusperren“, so Heinz Cornel, Professor für Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Statt Strafe bräuchten die Betroffenen Hilfsangebote, sagte auch Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln: „Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit.“

Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden, etwa indem man sich um gemeinnützige Arbeit bemüht. Damit seien solche Personen aber regelmäßig überfordert. Durch die Haft werde die Situation der Betroffenen häufig sogar noch verschlechtert, zum Beispiel durch soziale Isolierung, den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Experten wie Bögelein und Cornel fordern daher, auf Ersatzfreiheitsstrafen als Sanktionsinstrument zu verzichten. Die Ursachen des Problems seien vor allem sozialpolitischer Natur. Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung hingegen ab: „Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt auch bei Delikten der leichteren und mittleren Intensität ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe dar“ argumentiert das Justizministerium. Aktuell befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema. +++