Gegen drei Mitarbeitende des Vereins Soziale Förderstätten Bebra e.V. laufen derzeit strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt seit Juli 2025 wegen des Verdachts auf Veruntreuung und möglicher systematischer Verstöße gegen Compliance-Regeln. Nach Angaben des Vorstands liegt eine Selbstanzeige vor. Landrat Torsten Warnecke, der dem Vorstand angehört, sprach von einem möglicherweise „systematischen Vorgehen über viele Jahre“.
Trotz der laufenden Ermittlungen betont der Verein, dass der Betrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werde. Die Versorgung der betreuten Personen sei gewährleistet, Arbeitsplätze seien aktuell nicht gefährdet. Der Verein betreut derzeit rund 666 Klientinnen und Klienten und beschäftigt etwa 460 Mitarbeitende. Der Jahresumsatz liegt bei rund 30 Millionen Euro.
In einer internen E-Mail informierte der Betriebsrat alle Beschäftigten über die aktuelle Lage und die Gespräche innerhalb der Belegschaft. Darin heißt es: „Wir haben in Gesprächen viel über Wut, Trauer, Ärger und auch Ängste und Enttäuschung erfahren.“
Der gemeinnützige Verein wurde am 29. Mai 1974 unter dem Namen „Soziale Förderstätten für Behinderte“ gegründet. Hauptsitz ist Bebra, weitere Einrichtungen befinden sich in Bad Hersfeld und Heringen. Zum Trägerkreis gehören unter anderem der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die Stadt Bebra, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Lebenshilfe und der Sozialverband VdK.
Etwa 1.000 Menschen mit Behinderung werden vom Verein in verschiedenen Wohn- und Arbeitsprojekten betreut. Das Leistungsangebot umfasst unter anderem Werkstätten, betreutes Wohnen sowie berufliche und soziale Fördermaßnahmen.
Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Aussagen zur Schuldfrage oder zu möglichen Konsequenzen sind derzeit nicht möglich. Der Verein kündigte an, mit den Behörden umfassend zu kooperieren. +++









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