Erhöhte Infektionsschutzmaßnahmen bei Landgericht und Staatsanwaltschaft

Anordnung zum Tragen der FFP2-Maske soll das Niveau des Infektionsschutzes weiter erhöhen

Im Gebäude des Landgerichts Fulda und der Staatsanwaltschaft Fulda gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine solche ist in allen öffentlichen Bereichen des Gebäudes, also sowohl auf den Fluren als auch den öffentlich zugänglichen Dienstzimmern, zu tragen und Voraussetzung dafür, das Gebäude in der Straße „Am Rosengarten“ betreten zu dürfen. Dies gilt sowohl für Besucher als auch für Beteiligte an Zivil- und Strafverfahren.

„In den vergangenen fast zwei Jahren der Corona-Pandemie ist es gelungen, die Handlungsfähigkeit der Straf- und Ziviljustiz in Fulda aufrechtzuerhalten und den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht zu gewährleisten. Die jetzige Anordnung zum Tragen einer FFP2-Maske soll das Niveau des Infektionsschutzes weiter erhöhen und damit auch in der Omikron-Welle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Justizbetriebs beitragen“, erläuterten der Präsident des Landgerichts, Dr. Jochen Müller, und der Leitende Oberstaatsanwalt, Dr. Patrick Liesching, den Hintergrund der Maßnahme.

Ferner wiesen beide Behördenleiter darauf hin, dass die übrigen Abstands- und Hygieneregeln natürlich weiterhin gelten würden. Eine persönliche Vorsprache sowohl bei Landgericht als auch der Staatsanwaltschaft sei derzeit grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zudem sei es zur Reduzierung von Kontakten auf das unbedingt erforderliche Maß notwendig, dass all das, was schriftlich erfolgen könne – wie beispielsweise das Stellen einer Strafanzeige – von den Bürgerinnen und Bürgern auch schriftlich eingereicht werde. Anberaumte Verhandlungstermine fänden weiterhin statt. +++ pm