Im Prozess um die Entführung des Sohnes des Unternehmers Reinhold Würth ist der Angeklagte freigesprochen worden. Es sei nicht erwiesen, dass der 48-Jährige an der Tat beteiligt war, urteilte das Landgericht Gießen am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen erpresserischen Menschenraubes dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der damals 50-jährige Sohn von Würth war im Juni 2015 aus einer integrativen Einrichtung entführt worden. Die Täter hatten ein Lösegeld in Höhe von drei Millionen Euro verlangt - die Geldübergabe scheiterte allerdings. Das Opfer wurde später unverletzt von den Geiselnehmern freigelassen. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar