Energiegenossenschaft: Windpark Hofbieber nicht dauerhaft abgeschaltet

Eichenzell. Nach der Abschaltungsanordnung für die Windmühlen in Hofbieber aufgrund eines angeblichen neuen Rotmilanhorstes in dem Gebiet hat die Betreibergesellschaft bereits am vergangen Montag einstweiligen Rechtsschutz gegen das Regierungspräsidium Kassel beantragt. Die Anordnung zur Abschaltung ist aus Sicht der Energiegenossenschaft Eichenzell aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen nicht haltbar. Bereits 2 Tage später hat das Verwaltungsgericht Kassel das RP Kassel aufgefordert, konkrete Daten über den vom RP Kassel behaupteten neuen Rotmilanhorst herauszugeben. Diese Standortdaten wurden der Energiegenossenschaft zuvor vom RP Kassel verweigert.

„Die FDP Fraktion im Hessischen Landtag hat heute eine Pressemitteilung versandt, die den Eindruck erweckt, der Windpark Hofbieber sei dauerhaft abgeschaltet. Diese Pressemitteilung beruht offensichtlich auf falschen Informationen über den Inhalt der Verfügung der Oberen Naturschutzbehörde und ihrer Folgen, die wir hiermit richtigstellen möchten: Die am 26.04.2018 erlassene, naturschutzrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel, wonach die Windenergieanlagen zum Schutz eines Rotmilan-Brutplatzes zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang abzuschalten sind, gilt nicht dauerhaft, sondern ist befristet bis zum 15. August 2018. Spätestens Mitte August ist die Brutzeit der Rotmilane abgeschlossen.

Gegen die Anordnung sind bereits Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht Kassel eingelegt und einstweiliger Rechtsschutz beantragt worden. Aufzuklären ist zunächst, ob sich tatsächlich in diesem Jahr ein Rotmilan-Brutplatz in der Nähe der Windenergieanlagen befindet, der eine temporäre Abschaltanordnung in diesem Jahr rechtfertigen könnte. Die Obere Naturschutzbehörde hat bislang nicht mitgeteilt, wo sich der Brutplatz befinden soll. Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Behörde bereits gestern aufgefordert, unverzüglich, spätestens aber bis zum 7. Mai 2018, die Abstände des Brutplatzes zu den drei Windenergieanlagen in nachvollziehbarer Weise offenzulegen. Bislang liegen diese Angaben noch nicht vor. Da der als Begründung der Abschaltung angeführte Rotmilan-Brutplatz im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen bislang von uns nicht lokalisiert werden konnte, sind wir derzeit noch zuversichtlich, dass sich diese Information im Zuge der verwaltungsgerichtlichen Prüfung als Fehlmeldung herausstellt und die Abschaltanordnung aufgehoben wird.

Die Nachtabschaltung zum Schutz von Fledermäusen ist nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Temperaturen von über 10 Grad Celsius und Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s) durchzuführen. Bei stärkerem Wind bzw. niedrigeren Temperaturen laufen die Windenergieanlagen nachts weiterhin – und auch vor dem 15. August 2018 zwischen eine Stunde vor Sonnenuntergang und eine Stunde nach Sonnenaufgang weiterhin von April bis Oktober. Die Genehmigung für die Windenergieanlagen ist nicht widerrufen worden. Ab dem 16. August 2018 ist der Betrieb der Windenergieanlagen tagsüber wieder ohne jede Einschränkung möglich, die Verpflichtung zur Nachtabschaltung zum Schutz der Fledermäuse endet am 31. Oktober eines jeden Jahres. Die bis zum 15. August 20018 befristete Abschaltanordnung führt daher nicht zu einer „Investitionsruine“ sondern zu einem – für den Betreiber sehr schmerzlichen – vorübergehenden Einnahmenausfall. Inwieweit der Einnahmeausfall durch Entschädigungsansprüche ausgeglichen werden kann, wird derzeit noch geprüft.

Ein Rückbau der Anlagen steht daher nicht zur Debatte und wird auch nicht die Folge der temporären Abschaltverfügung sein. Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsbehörden von Betreibern von Windkraftwerken – anders als von Betreibern von Atomkraftwerken – vor Baubeginn eine Bankbürgschaft zur Absicherung der Rückbaukosten verlangen. Eine solche Bankbürgschaft hat auch der Betreiber des Windparks Hofbieber hinterlegt. Hierfür haftet weder die Energiegenossenschaft Eichenzell noch die investierenden Bürger, und auch nicht die Allgemeinheit. Missverständlich sind auch die Aussagen von Herrn Rock (FDP) zum Investitionsvolumen der Energiegenossenschaft Eichenzell im Windpark Hofbieber. Auch wenn das Investitionsvolumen für den Windpark Hofbieber insgesamt ca. 14 Millionen Euro beträgt, entfällt auf die Energiegenossenschaft Eichenzell und die hieran beteiligten Bürger ein Betrag von 2,7 Millionen Euro“, so Lothar Jestädt, Vorstand der Energiegenossenschaft Eichenzell. +++


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3 Kommentare

  1. Nun drehen sie sich wieder, die Anlagen. Niemand hat ein echtes Interesse, die Milane zu verteiben oder zu stören, und die Zunahme an Horsten könnte ja auch bedeuten, dass „sie sich weder von Baulärm noch von Rodungen vertreiben lassen“.Wir sollten also die Rechnung nicht so ganz ohne diese stattlichen und schützenswerten Greifvögel machen.Im Mittelalter waren sie Kulturfolger wie heute die Turmfalken und die Mauersegler.
    Das die Betreiber Horste zerstören, denke ich nicht, da diese meist nicht so populistisch/monokausal sind und denken wie die Windkraftgegner, d.h. nicht so arg scharz-weiss denken und meist differenzierter sind. Das sich die „Monster“ wieder drehen, ist eine Ansichtssache, also nicht das sie drehen, sondern die Bewertung als „Monster“. Ich denke z.B., dass z.B. Atomanlagen und Autokraten eher als Monster in die Geschichte eingehen werden. Außerdem ist der Rückbau von Windanlagen, wenn denn notwendig/sinnvoll, gesichert und nicht Aufgabe des Steuerzahlers über hunderte Generationen wie die Kosten von Millionen Jahren Atommüll.
    Die Windkraftgegner,die den Milan instrumentalisieren, sollten sich auch aus dem Straßenverkehr raushalten, ggf. die Autobahnen rückbauen. Schon alleine deswegen, damit sich die Füchse nicht über so wiele Wildschäden freuen können. Auch über Insektenschutz und Abnahme der Vogelpopulationen sollten sich diejenigen Gedanken machen, die sich den Milanschutz auf Ihre Fahnen geschrieben haben. Differenziert betrachtet gibt es sicherlich sehr viele überzeugte Milanschützer, die diesen Vogel auch bereits vor der Verbreitung der Windkraft gekannt haben. So wie es sicherlich einige gibt, die diese stolzen Tiere vor der Windkraft nicht von einem Bussard unterscheiden konnten.Für mehr Ausgewogenheit und angemessene Einschätzungen mit durchaus kritischer Betrachtung von Schaden und Nutzen hätte ich mehr Respekt als von den einseitig emotional aufgeladenen vorschnellen Falschmeldungen.
    Dies schreibt ein Milanfreund, Naturfreund und überzeugter Befürworter alternativer Energien.

  2. Unbedingt die Brutplätze schnell veröffentlichen damit die Brut gestört und vernichtet werden kann.
    Und nach der Brut schnell die Monster wieder anschalten, damit sich die Füchse über frisches MilanHack freuen können.

  3. Die Tagabschaltung der Windenergieanlagen zum Schutz der Rotmilane vom 26.04. bis 15.08. sowie die Nachtabschaltung zum Schutz von Fledermäusen von April bis Ende Oktober führt dauerhaft für den Betreiber zu ruinösen Einnahmeausfällen. Werden die Einnahmeausfälle in Höhe von mehreren Millionen Euro nicht durch einen Dritten ausgeglichen, ist ganz sicherlich mit einer Investitionsruine zu rechnen, da der Kredit in Höhe von ca. 11,3 (14 – 2,7) Millionen Euro gegenüber der Bank bedient werden muss. Auch der Verlust von „nur“ 2,7 statt 14 Millionen Euro ist für jeden beteiligten Bürger anteilig ein Totalverlust, der sehr schmerzlich ist!

    Darüber sollte sich der Vorstand der Energiegenossenschaft Eichenzell im klaren sein und bei einem notwendigen Verzicht der beteiligten Bürger auf Rendite oder Verlust deren 2,7 Millionen Euro die Verantwortung übernehmen.

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