Energiegenossenschaft Eichenzell mahnt FDP und Rock ab

Keine millionenschweren Rückbaukosten

Windräder

Eichenzell. In einer Pressemitteilung vom 3.5.2018 hat die FDP Landtagsfraktion und ihr Fraktionsvorsitzender René Rock im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel vom 26. April 2018 in Bezug auf den Windpark Hofbieber aus Sicht der Energiegenossenschaft Eichenzell eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Die Energiegenossenschaft hat nun die FDP Landtagsfraktion als auch deren Vorsitzenden René Rock abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 9.5.2018 12:00 Uhr gefordert. „Sollte diese nicht abgegeben werden, werden wir unmittelbar nach Fristablauf eine Einstweilige Verfügung beantragen. Was hier versucht wird ist kein Spass mehr“, so Lothar Jestädt, Vorsitzender der Energiegenossenschaft Eichenzell.

Im Detail fordert die Energiegenossenschaft die Unterlassung der folgenden Behauptungen:

1. Keine dauerhafte Abschaltung des Windparks Hofbieber

In der Pressemitteilung wird behaupten, der Windpark Hofbieber sei „dauerhaft abgeschaltet“. Dies ist nichtzutreffend. Die am 26. April 2018 erlassene naturschutzrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel sieht eine Abschaltung der Windenergieanlagen zum Schutz eines angeblichen Rotmilan-Brutplatzes zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang vor. Diese Abschaltanordnung gilt jedoch nicht dauerhaft, sondern ist befristet bis zum 15. August 2018. Denn spätestens Mitte August ist die Brutzeit der Rotmilane abgeschlossen. Im Übrigen lässt sich die Anordnung nur aufrechterhalten, wenn ein belegter Rotmilanhorst überhaupt nachgewiesen wird.

2. Keine uneingeschränkte Nachtabschaltung zum Schutz von Fledermäusen

In Ihrer Pressemitteilung behaupten die FDP ferner: „In den Nachtstunden galt bereits ein Abschaltzwang zum Schutz von Fledermäusen.“ Diese pauschale Aussage ist falsch, da die Nachtabschaltung weder jede Nacht noch ganzjährig erfolgt. Vielmehr ist die Nachtabschaltung zum Schutz von Fledermäusen nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen (Temperaturen von über 10 Grad Celsius und Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s) durchzuführen. Bei stärkerem Wind bzw. niedrigeren Temperaturen laufen die Windenergieanlagen auch nachts. Die Verpflichtung zur Nachtabschaltung zum Schutz der Fledermäuse endet zudem am 31. Oktober eines jeden Jahres. Im Übrigen war diese Fledermausabschaltung bereits in der Planung berücksichtigt.
In der Zusammenschau mit der Behauptung unter Ziffer 1 versuchen die FDP dem Leser damit zu suggerieren, dass der Windpark Hofbieber quasi stillliege, was ebenfalls unzutreffend ist.

3. Keine Investition in Höhe von 14,6 Mio. Euro

In Ihrer Pressemitteilung behaupten die FDP weiter, dass „gutgläubige Bürger, die als Teil der Regionalen Energiegenossenschaft Eichenzell für 14,6 Mio. Euro die Windkraftanlagen von der Firma Abo-Wind abkauften und nun möglicher Weise nicht nur das Geld verlieren, sondern auch den Rückbau bezahlen müssen“. Auch dies ist unzutreffend. Ein Rückbau der Anlagen steht nicht zur Debatte und wird auch nicht die Folge der nur temporären Abschaltverfügung sein. Unzutreffend sind ferner Ihre Aussagen zum Investitionsvolumen der Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG im Windpark Hofbieber. Auch wenn das Investitionsvolumen für den Windpark Hofbieber insgesamt ca. 14 Mio. Euro beträgt, entfällt auf die Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG und die hieran beteiligten Bürger ein Betrag von 2,7 Mio. Euro. Die befristete Abschaltanordnung oder andere Umstände führen daher nicht, wie von der FDP behauptet, zu einer „Investitionsruine“, sondern zu einem – für den Betreiber sehr schmerzlichen – vorübergehenden Einnahmenausfall. Inwieweit der Einnahmeausfall durch Entschädigungsansprüche ausgeglichen werden kann, wird derzeit noch geprüft.

4. Keine millionenschweren Rückbaukosten zu Lasten der öffentlichen Hand

Nicht zuletzt behauptet die FDP in Ihrer Pressemitteilung, dass „millionenschwere Rückbaukosten“ entstünden, bezüglich derer sicherzustellen sei, dass die öffentliche Hand nicht für diese aufkommen muss. Auch dies ist unzutreffend. Ein Rückbau der Anlagen steht, wie bereits dargelegt, nicht zur Debatte und wird auch nicht die Folge der temporären Abschaltverfügung sein. Unzutreffend sind ferner Ihre Behauptungen, dass die öffentliche Hand oder Allgemeinheit für einen möglichen Rückbau aufkommen müsse. Die Genehmigungsbehörden verlangen von Betreibern von Windenergieanlagen vor Baubeginn eine Bankbürgschaft zur Absicherung der Rückbaukosten. Eine solche Bankbürgschaft hat auch der Betreiber des Windparks Hofbieber hinterlegt. Insofern haftet hierfür nicht die Allgemeinheit oder die öffentliche Hand. Darüber hinaus ist auch die Behauptung, dass es sich um „millionenschwere Rückbaukosten“ handele, falsch. Die Bankbürgschaft zur Absicherung der Rückbaukosten beträgt für jede Windenergieanlage 141.000,00 Euro und damit insgesamt 423.000,00 Euro.

„Mit der Behauptung und Verbreitung solcher in höchstem Maße geschäftsschädigenden und kreditgefährdenden Äußerungen über den Windpark Hofbieber, die nachweislich unwahr sind und jeglicher Grundlage entbehren, verletzt die FDP sowie der Fraktionsvorsitzende René Rock massiv die Rechte unserer Genossenschaft in ganz erheblichem Maße. Wir werden und gegen politisch durschaubare Verhalten mit der maximalen Bandbreite wehren“, so Jestädt abschließend. +++ pm