ElterngeldPlus: Chancen für Betriebe und Beschäftigte

Informationsabend für Unternehmen und Personalverantwortliche

Kirsten Frohnert, Projektleiterin im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ aus Berlin moderierte den Themenabend zu Familienfreundlichkeit und „ElterngeldPlus“. Fotos: Gaby Richter

Lauterbach. „Wir suchen seit Jahren mit unserem Wettbewerb nach familienfreundlichen Unternehmen und finden viele davon hier bei uns. Dem Wunsch der Betriebe nach fachlichem Input und der Möglichkeit des Kennenlernens und der Vernetzung untereinander tragen wir mit dieser Veranstaltung Rechnung.“ Mit diesen Worten begrüßte die Sprecherin des Handlungsfeldes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ im Bündnis für Familie, Andrea Ortstadt, Unternehmerinnen, Unternehmer und Personalverantwortliche in den Räumen der Behindertenhilfe. Dem Wunsch nach weiteren Informationsveranstaltungen für Personalverantwortliche soll auch zukünftig Rechnung getragen werden. Thema dieses Abends war neben der Familienfreundlichkeit das neue ElterngeldPlus.

Konzentriertes Zuhören bei den Unternehmerinnen und Personalverantwortlichen.
Konzentriertes Zuhören bei den Unternehmerinnen und Personalverantwortlichen.

Über die Neuerungen für Eltern der ab dem 1. Juli 2015 Geborenen referierten Tanja Keil und Silke Mandler. Sie arbeiten in der „Fachaufsicht Elterngeld“ beim Regierungspräsidium Gießen und standen den Besucherinnen und Besuchern Rede und Antwort zu Fragen rund ums Thema Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – Begriffe, die übrigens sogar für die Fachleute im Saal nur schwer voneinander zu trennen waren. Zwei Dinge wurden klar: „Der Vorteil des ElterngeldPlus ist die doppelte Laufzeit im Vergleich zum klassischen Elterngeld“, erklärte Referentin Keil. Und: Für Mütter und Väter, die von vorneherein wissen, dass sie umgehend wieder arbeiten wollen, sei das Basis-Elterngeld unsinnig. Warum? Weil beim ElterngeldPlus schon ab Geburt des Kindes eine Teilzeitarbeit bis maximal 30 Stunden in der Woche möglich ist – wenn auch mit Anrechnung des Gehalts. Beim klassischen Elterngeld sei das nicht möglich.

Für die Beratungsgespräche müssen Personalverantwortliche die Auswirkungen des ElterngeldPlus auf deren Einkommenssituation kennen. Konkret bedeutet die Neuregelung: Erstens lohnt sich Teilzeitarbeit mehr als früher, zweitens lässt sich das Plus an Elterngeld nicht im monatlichen Vergleich ablesen sondern wird erst in der Gesamtbetrachtung sichtbar und drittens können Teilzeitbeschäftigte bei entsprechender Stundenzahl jetzt über 24 Monate den Betrag erhalten, den sie als klassisches Elterngeld über 12 Monate erhalten würden, wenn sie nicht erwerbstätig wären. „Das war so vorher nicht möglich. Wer dort in Teilzeit gearbeitet hat, verlor einen Teil seines Elterngeldanspruchs. Damit bekamen Teilzeitbeschäftigte weniger staatliche Unterstützung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach der Geburt des Kindes ganz ausstiegen“, fasste die Referentin zusammen.

Was haben die Arbeitgeber von diesen Neuerungen? Viele junge Eltern werden dank ElterngeldPlus bereits in der Elternzeit und damit früher wieder arbeiten und sie werden dies häufig in vollzeitnaher Teilzeit tun, so die Vermutung. Kirsten Frohnert hatte in ihrer Anmoderation aufgezeigt, welche Erwartungen an einen familienfreundlichen Arbeitgeber gestellt werden. Ganz oben auf der Liste rangierten flexiblere Arbeitszeiten, Rücksichtnahme auf Eltern bei der Urlaubsplanung und ein leichterer Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitarbeit. Sie appellierte an die Unternehmensvertreterinnen und -vertreter Mitglieder im Unternehmensnetzwerk von „Erfolgsfaktor Familie“ zu werden, um vom Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen zu profitieren. +++ fuldainfo