Einigung bei der CDU: Teilzeit nur noch mit Begründung

Nach heftigen Diskussionen um den Teilzeit-Anspruch zieht die CDU die Reißleine und einigt sich auf eine neue Linie. Der umstrittene Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ verschwindet aus dem Parteitagsantrag, der Kurs bleibt jedoch strenger als bisher. Künftig soll der Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch in Ausnahmefällen gelten. „Der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“, sagte Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sprache und Inhalt des Antrags seien nun wieder in Einklang gebracht worden.

Der seit 2001 gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeit wird damit zwar nicht offen gekippt, aber deutlich eingegrenzt. In der neuen Fassung betont die CDU ausdrücklich die Bedeutung eines „geordneten Teilzeitanspruches“. Dieser solle vor allem dazu dienen, Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Von einem freien Anspruch für jedermann ist keine Rede mehr. Stattdessen spricht der Antrag von einem „zielgerichteten Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes“, der Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik sein soll.

Im Fokus stehen dabei insbesondere Arbeitnehmer, die ihre Teilzeitarbeit mit Sozialleistungen aufstocken müssen. Gerade in diesen Fällen müsse der Teilzeitanspruch künftig „gut begründet“ sein, heißt es im Text. Damit richtet sich die Debatte klar auf die Frage, wie viel Teilzeit sich der Arbeitsmarkt leisten kann – und wer sie in Anspruch nehmen soll.

Parallel dazu fordert die CDU neue Anreize für längere Arbeitszeiten. Genannt werden flexiblere Arbeitszeitmodelle, ein spürbares „Mehr Netto vom Brutto“ durch Entlastungen bei den Arbeitseinkommen, vor allem für kleine und mittlere Einkommen, sowie ein leistungsfreundlicheres Steuer- und Abgabensystem.

Der Vorstoß hatte zuvor für erheblichen Wirbel gesorgt. Nicht nur SPD und Grüne übten scharfe Kritik. Auch innerhalb der CDU gab es Widerstand. Wahlkämpfer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hielten die Forderung nach einer Einschränkung des Teilzeitanspruchs für wenig hilfreich. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Fraktionsmanager Steffen Bilger stellten sich öffentlich gegen den ursprünglichen Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT).

Bilger mahnt nun zu mehr Sachlichkeit. „Reflexhafte Aufregung bei jedem Debattenbeitrag, ob nun aus der CDU oder von außerhalb, bringt Deutschland nicht voran“, sagte er. Das Land brauche Reformen für mehr Wirtschaftswachstum und sichere Arbeitsplätze. Entscheidend sei, Leistungsanreize zu stärken, ohne dabei den sozialen Zusammenhalt aus dem Blick zu verlieren. +++


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