Eigentümerverband fordert Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in Hessen

Wir fordern den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg auf, auch den hessischen Immobilien- und Grundstückseigentümer eine Fristverlängerung bis Ende April 2022 zu gewähren. Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit zur Abgabe eingeräumt werden soll als einem Eigentümer in Hessen“, kommentiert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, die heute bekannt gewordene Fristverlängerung im Nachbarbundesland Bayern.

Man müsse unbedingt nochmals für Entlastung sorgen, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Wenn in Bayern die Möglichkeit besteht, trotz Fristverlängerung den Zeitplan für die Grundsteuerreform einzuhalten, ist dies in Hessen sicherlich ebenfalls möglich. Hinzu kommt, dass Bund und Land für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für eigene Immobilien sich selbst eine Frist bis Ende September genehmigt haben. Dies sorgt für wenig Verständnis insbesondere bei Kleinvermietern. Zudem haben viele Immobilieneigentümer lange Wartezeiten für Termine von Architekten- und Handwerkern, die benötigt werden, um die bei der Grundsteuererklärung erforderliche Wohn- und Nutzfläche ermitteln und angeben zu können. Auch hierauf sollte die hessische Landespolitik Rücksicht nehmen.

Bayern hatte heute auf eigene Faust die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung um drei Monate verlängert. Das sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Nur 70 Prozent der Eigentümer hätten ihre Erklärung bislang abgegeben. Die Steuerberater hätten darüber geklagt, dass sie unter anderem durch die Corona-Hilfen und Energiehilfen total überlastet seien, sagte Füracker. +++