Eichenzeller-SPD will Steuer für „Vergnügen besonderer Art“

Sozialdemokraten stellen Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung

Eichenzell. Die Eichenzeller SPD-Fraktion beantragt, eine Aufwandsteuer für „Vergnügen besonderer Art“ in Eichenzell einzuführen. Darüber soll während der kommenden Gemeindevertretersitzung am 14. Dezember entschieden werden. Gegenstand der Besteuerung soll der Besuch von: Veranstaltungen, bei denen Filme vorgeführt werden, die nicht über eine Altersfreigabe unter 18 Jahren gemäß Jugendschutzgesetz verfügen, Sexual-, Porno-; Striptease-, Peepshow-, Tabledancevorführungen sowie Darbietungen ähnlicher Art, Bars, Läden, Sauna- bzw. FKK-Clubs oder ähnlicher Einrichtungen zur Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen, sein.

In Eichenzell fällt bislang nur die „Spielapparatesteuer“ in diese Kategorie. Dass die Gemeinde Eichenzell die Kompetenz besitzt, die „Vergnügungssteuer besonderer Art“ zu erheben, ergibt sich laut SPD aus dem Artikel 105, Absatz 2a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem hessischen Kommunalabgabegesetz. Als Bemessungsgrundlage dienen die dem Publikum zur Verfügung stehenden Räume und Flächen. Unabhängig davon ist, ob diese den Darbietungen dienen. Sanitär- und Geraderobenflächen sind ausgenommen. Die SPD stellt sich einen Betrag in Höhe von drei Euro je angefangene zehn Quadratmeter der errechneten Gesamtfläche pro Veranstaltungstag vor. „Der Finanzbedarf der Gemeinde ist hoch. Weil wir in Eichenzell über Einrichtungen verfügen, die der Besteuerung unterworfen werden könnten, ist es nicht einzusehen, dass wir auf diese Einnahmequelle verzichten sollten“, sagt Fraktionschef Lutz Köhler.

In den vergangenen Jahren seien den Bürgern und Gewerbetreibenden immer weitere Zahllasten auferlegt worden. Diese müssten aber breiter gefächert werden, sagt Köhler. „Jeder der veranlagt werden kann, sollte auch herangezogen werden“, sagt der SPD-Fraktionschef. Außerdem besitze die Einführung der Steuer einen Lenkungscharakter. Ausuferungen in diesem Bereich ließen sich somit einschränken und im wahrsten Sinne des Wortes „steuern“, sagt Köhler. So sei dies auch bei der Einführung der Spielapparatesteuer angedacht gewesen. +++