Die Gemeinden Eichenzell, Neuhof und Flieden sollen künftig wieder von finanziellen Vorteilen für den ländlichen Raum profitieren. Hintergrund ist eine geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Auslöser war der Landesentwicklungsplan, den der damalige hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) im Jahr 2021 auf den Weg gebracht hatte. Durch die Einstufung der Kommunen entlang der Entwicklungsachse A66 in den „verdichteten Raum“ waren die drei Gemeinden von finanziellen Nachteilen betroffen.
Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Müller, Fachsprecher für Kommunalfinanzen und den ländlichen Raum, erklärte, dass mit dem neuen Gesetzentwurf die sogenannte Einwohnerveredelung wieder greifen werde. Damit werde eine „strukturelle Benachteiligung“ korrigiert, die in der Region für Kritik gesorgt hatte. Zusätzlich sollen die Gemeinden künftig wieder eine allgemeine Investitionspauschale erhalten.
Von der Neuregelung profitiert auch der Landkreis Fulda, da die Einwohnerveredelung in die Berechnung der Zuweisungen auf Kreisebene einfließt. Konkret sieht der Entwurf einen Zuschlag von fünf Prozent für die drei Kommunen vor. Grundlage für die Berechnung ist der vom Hessischen Rechnungshof entwickelte Siedlungsindex, der Faktoren wie die Streuung der Ortsteile, die Siedlungsfläche und die Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Nach Angaben von Müller sei die Entwicklung das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit der Bürgermeister von Eichenzell, Neuhof und Flieden sowie von Landrat Woide mit der Landesebene. +++
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