Die Berichte einiger Medien, nachdem ein ehemaliger Bürgermeister der Region wegen Veruntreuung verurteilt wurde, werden wir so nicht aufgreifen. Solange noch der Einspruch des Angeklagten läuft, ist das für uns reine Verdachtsberichterstattung. Die Angelegenheit betrifft den Mann als Privatperson und nicht in seiner Funktion als ehemaliger Bürgermeister. Durch den Widerspruch ist die Verurteilung nicht rechtskräftig. Solange dies nicht der Fall ist, werden wir auch nicht darüber berichten. +++
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