Durchführung des Lullusfest nicht mehr möglich

Lullusfest als nicht genehmigungsfähiges Volksfest eingestuft

Volksfest - Symbolisch

Das traditionsreiche Lullusfest kann 2020 nicht durchgeführt werden. Zwar wurden von allen Beteiligten in den letzten Wochen mögliche Alternativkonzepte in der Hoffnung geprüft, dass die für Volksfeste maßgebliche Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ab dem 16.8.2020 gelockert würde. „Wir müssen heute leider feststellen, dass die Verlängerung dieser Beschränkungen Ende letzter Woche auf den 31.10.2020 die Hoffnung zunichte macht. Unser gemeinsames Ziel war es immer, unser Stadtfest nicht verfrüht abzusagen, sondern Alternativen ernsthaft zu prüfen, solange dazu die Chance bestand. Dies ist nun mit der aktuellen Verlängerung der Maßnahmen des Landes Hessen nicht mehr möglich“ erläutert Bürgermeister Thomas Fehling.

In den letzten Wochen hatten alle Beteiligten unter anderem geprüft, ob man mit limitiertem Zugang in einem umzäunten Areal und einem umfangreichen Hygienekonzept arbeiten könne. Das Gesundheitsamt hat das Lullusfest als nicht genehmigungsfähiges Volksfest eingestuft. „Neben der übergeordneten Genehmigungspflicht durch das Gesundheitsamt muss insbesondere gewährleistet sein, dass die Mindestabstände von 1,5 Metern sicher eingehalten werden können und die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist. Dies kann bei der Bedeutung, dem Einzugsgebiet und dem Charakter des Festes im Innenstadtbereich aber nicht garantiert werden, hier ist die Veranstaltung als Ganzes zu betrachten und liegt eben in der Verantwortung der Kommune“, so Fehling weiter.

Dessen ungeachtet hat der Fachbereich Stadtmarketing Überlegungen angestellt, das „Fierche“ auch in diesem Jahr mit einigen neuen Ideen am Leben zu erhalten. „Natürlich gelten auch hier die Corona-Abstandsregeln – deswegen werden wir hier ganz neue Wege gehen müssen. Aber diese sind spannend und sollen die Tradition aufrechthalten“, so Matthias Glotz und das Team vom Stadtmarketing. +++ pm